Seit einigen Jahren ist die Energiewende ein wichtiges Thema in Deutschland. Schon jetzt müssen bestimmte Gebäudeeigentümer eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installieren. Doch wer genau ist von dieser Solardachpflicht betroffen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ein Überblick.
In welchen Bundesländern gilt die Solarpflicht - und in welchen ist sie geplant?
Bundesweite Regelungen dazu, wer eine Photovoltaikanlage auf sein Hausdach bauen muss, gibt es nicht. Bislang regeln die Bundesländer eine etwaige Solardachpflicht unterschiedlich:
- Hamburg: Seit 2023 müssen dort bei Neubauten Photovoltaik-Anlagen errichtet werden. Das teilt die Hansestadt auf ihrer Website mit. Ab 2025 gilt dort demnach die Photovoltaik-Pflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden
- Baden-Württemberg: Das Bundesland hat die Pflicht zum Bau von Photovoltaikanlagen bereits im Jahr 2022 eingeführt. Seit 2023 sind auch sogenannte Bestandsbauten betroffen, wenn sie saniert werden müssen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, über die sich Interessierte bei Experten vor Ort informieren können
- Berlin, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen: Diese Bundesländer wollen im Laufe des Jahres 2023 eigene Regeln für eine Solarpflicht auf Wohngebäude festelegen. Der Stadtstaat Bremen folgt laut eigenen Angaben im Jahr 2024, Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025
- In Bayern, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein gelten Pflichten für den Bau von Photovoltaikanlagen bislang lediglich für öffentliche Gebäude, sogenannte Nicht-Wohngebäude oder Parkplätze. In diesen Bundesländern steht das Thema Solardachpflicht für private Wohngebäude aber in der Diskussion
- Brandenburg: Dort soll die Solardachpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude, etwa Supermärkte, ab 2024 eingeführt werden. Eine Pflicht zum Bau von Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohngebäuden steht jedoch noch aus
- Sachsen-Anhalt, Thüringen, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern: Diese Bundesländer haben derzeit überhaupt keine Pflicht zu Solardächern beschlossen
Wer wird künftig von der Solardachpflicht betroffen sein und eine Photovoltaikanlage bauen müssen?
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. So hat es die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Konkrete Informationen dazu, wann und wie die Pflicht für Photovoltaik-Anlagen in Gesetzesform gegossen werden soll, gibt es bisher nicht.
Derweil hat die Europäische Union angekündigt, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden ab 2025 verpflichtend zu machen. Für Wohngebäude soll diese Pflicht ab 2029 kommen. Falls sie von der EU beschlossen würden, müsste Deutschland die Regelungen dann umsetzen.
Welche Förderprogramme gibt es beim Bau einer Photovoltaikanlage?
Die bundeseigene Förderbank "KfW" unterstützt Menschen, die Photovoltaik-Anlage kaufen, mit "zinsgünstigen Darlehen", wie Experten der Verbraucherzentrale schreiben. Auch würden manche Kommunen, Regionalverbände oder Bundesländer Photovoltaik-Anlagen oder Batteriespeicher bezuschussen. Wer sich genauer zu lokalen Förderprogrammen informieren möchte, dem raten die Experten, örtliche Klimaschutzmanager oder Energieberater zu kontaktieren.
Wer bereits eine Solaranlage auf dem Dach installiert hat und überschüssigen Strom ins Netz einspeist, erhält dafür laut der Verbraucherzentrale eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wie hoch diese ausfällt, ist demnach abhängig von der Größe der Anlage. Laut dem EEG liegt sie im Jahr 2023 bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp. kWp meint Kilowattpeak und gilt als Maßeinheit für die maximale Leistung von Photovoltaikmodulen unter Standartbedingungen. Die Verbraucherzentrale schreibt: "Bezahlt wird dieser Vergütungssatz, sobald die Anlage in Betrieb geht, und zwar für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre."
Praktisch dabei: Die EEG-Vergütung muss vorab nicht beantragt werden. Denn der Netzbetreiber muss den Strom laut Gesetz annehmen und vergüten. Die Voraussetzung: eine Anmeldung im Marktstammdatenregister und technische Eigenschaften der Photovoltaik-Anlage.
Übrigens: Eine Photovoltaikanlage ergibt auch im Winter Sinn, wenn man bestimmte Regeln befolgt.