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Steuererklärung: Steuern bei Privatverkäufen: Was bei eBay, Etsy und Co. zu beachten ist

Steuererklärung

Steuern bei Privatverkäufen: Was bei eBay, Etsy und Co. zu beachten ist

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    Ab 2023 sind Plattformbetreiber wie eBay und Airbnb verpflichtet, die Umsätze ihrer User ans Finanzamt zu melden.
    Ab 2023 sind Plattformbetreiber wie eBay und Airbnb verpflichtet, die Umsätze ihrer User ans Finanzamt zu melden. Foto: Picture Alliance, dpa

    35 Euro für einen selbstgebastelten Ohrring auf Etsy, 120 Euro für eine gebrauchte Kommode auf eBay Kleinanzeigen und 230 Euro für drei Nächte in München auf Airbnb: Viele Menschen verdienen sich im Internet ein Taschengeld dazu. Bisher konnte das Finanzamt solche Einkünfte nur schwer nachvollziehen. Doch das hat sich nun geändert. 2023 ist ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, dass Plattformbetreiber verpflichtet, die Umsätze ihrer User ans Finanzamt zu melden. Was sich für Privatverkäufer jetzt ändert, lesen Sie hier.

    eBay, Etsy und Co.: Ab 2023 können Steuern anfallen

    Das "Plattformen-Steuertransparenzgesetz" ist 2023 in Kraft getreten, kurz: "PStTG". Das PStTG verpflichtet die Betreiber von Onlineplattformen dazu, die Umsätze ihrer User ans Finanzamt zu melden. Es gilt für alle Plattformen, auf denen Privatpersonen Waren oder Dienstleistungen anbieten.

    Dazu zählen unter anderem:

    • eBay
    • eBay Kleinanzeigen
    • Etsy
    • Amazon
    • Vinted
    • Airbnb

    Als Faustregel kann man sich merken: Alle Plattformen, auf denen Privatpersonen etwas verkaufen oder vermieten können, unterliegen der Meldepflicht.

    Das PStTG gilt dabei für alle EU-Staaten. Das bedeutet: Auch, wenn die Plattform ihren Sitz nicht in Deutschland hat, muss sie die Umsätze ihrer User an die deutschen Finanzbehörden melden.

    PStTG: Ab wann muss man Steuern zahlen?

    Wer nur ab und an etwas auf eBay, Etsy und Co. verkauft, braucht allerdings keine Angst haben, dass plötzlich die Steuerfahndung vor der Tür steht. Die Plattformbetreiber müssen User erst dann ans Finanzamt melden, wenn ihr Jahresumsatz über 2000 Euro liegt oder sie mehr 30 Verkäufe pro Jahr tätigen. Das PStTG soll dem Finanzamt also helfen, sogenannte Topseller zu identifizieren.

    Was passiert, wenn man mehr als 2000 Euro auf eBay und Co. verdient?

    Alle Privatverkäufer, die mehr als 2000 Euro pro Jahr verdienen oder mehr als 30 Verkäufe tätigen, werden von den Plattformen ans Finanzamt gemeldet: und zwar spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres.

    Folgende Daten werden dabei übermittelt:

    • Der Name des Privatverkäufers
    • das Geburtsdatum
    • die Steuer-Identifikationsnummer
    • die Postanschrift
    • die Bankverbindung
    • der Verkauferlös
    • und die Gebühren des Plattformbetreibers

    Viel-Verkäufer sollten ihre Einnahmen auf eBay, Etsy und Co. deswegen unbedingt bei der nächsten Steuererklärung angeben. Sonst besteht die Gefahr, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass man ein unangemeldetes Gewerbe betreibt.

    Wer noch nicht weiß, ob er 2023 die Grenze von 2000 Euro oder 30 Verkäufen pro Jahr überschreiten wird, sollte vorsichtshalber genau Buch führen und dabei die folgenden vier Punkte im Blick behalten:

    • Wann habe ich etwas verkauft?
    • Wie viel Euro habe ich dabei eingenommen?
    • Hatte ich dabei Ausgaben?
    • Habe ich einen Beleg für den Verkauf oder für die Transaktion?

    Ab wann ist der Verkauf auf eBay und Co. gewerblich?

    Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Es gibt keine klar definierte Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuerpflichtigem Handel.

    Ein Gewerbe könnte vorliegen, wenn folgende Punkte erfüllt werden:

    • Man verkauft regelmäßig Waren oder Dienstleistungen
    • Man erzielt dabei hohe Gewinne
    • Man verkauft "gleichartige" Sachen, etwa nur Bücher oder CDs
    • Man verkauft Neuwaren
    • Man verkauft für Dritte
    • Man macht Werbung für seine Waren oder Dienstleistungen

    Wer hingegen seinen Dachboden entrümpelt und ein paar Möbelstücke auf eBay Kleinanzeigen verkauft, tut das als Privatperson und braucht sich nicht vor dem Finanzamt zu fürchten.

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