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Waisenrente: Wer hat Anspruch und wie viel Geld gibt es?

Rente

Waisenrente: Wer hat Anspruch und wie viel Geld gibt es?

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    Wenn ein Kind plötzlich seine Eltern verliert, steht es auch vor finanziellen Herausforderungen. Dafür gibt es die Waisenrente.
    Wenn ein Kind plötzlich seine Eltern verliert, steht es auch vor finanziellen Herausforderungen. Dafür gibt es die Waisenrente. Foto: Annette Riedl, dpa (Symbolbild)

    Normalerweise müssen sich Kinder keine wirklichen Sorgen um ihr finanzielles Auskommen machen, denn dafür sorgen in der Regel die Eltern. Sterben diese allerdings, sind die hinterbliebenen Kinder auf Unterstützung angewiesen. Dafür gibt es die Waisenrente. Wer Anspruch darauf hat und wie Geld Betroffene bei der Waisenrente erhalten, erfahren Sie im Artikel.

    Was ist eine Waisenrente?

    Vollwaisenrente bekommen hinterbliebene Kinder, wenn beide unterhaltspflichtigen Elternteile gestorben sind, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.

    Wer hat Anspruch auf Vollwaisenrente?

    Einen Anspruch auf Waisenrente haben Kinder der Deutschen Rentenversicherung zufolge, deren Eltern entweder die Mindestversicherungszeit bzw. Wartezeit erfüllt haben, also fünf Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, bei einem Arbeitsunfall gestorben sind oder bis zum Tod eine Rente bezogen haben. Zur Mindestversicherungszeit zählen folgende Zeiten:

    • Beitragszeiten aus freiwilligen Beiträgen oder Pflichtbeiträgen
    • Ersatzzeiten
    • Kindererziehungszeiten
    • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Eheleuten
    • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers und
    • Zuschläge an Rentenpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigungen

    Der Anspruch wird für folgende Personengruppen begründet:

    • leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen
    • Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben
    • Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben oder von ihm überwiegend unterhalten wurden

    Der Anspruch erlischt auch dann nicht, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet.

    Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

    Grundsätzlich wird die Waisenrente bis zum 18. Geburtstag des hinterbliebenen Kindes gezahlt. Die Zahlung kann allerdings bis zum 27. Geburtstag verlängert werden, wenn die Waise:

    • eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert
    • einen Freiwilligendienst leistet
    • eine Behinderung hat und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann

    Des Weiteren wird Vollwaisenrente auch in einer Übergangszeit bezahlt, zum Beispiel zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und einem Ausbildungsbeginn – allerdings maximal vier Monate.

    Wie hoch fällt die Waisenrente aus?

    Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der gestorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte oder die er schon bezogen hat. Da die Rente sehr individuell ist, kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, wie viel Waisenrente daraus entsteht. Auf einem Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung lässt sich allerdings nachsehen, wie hoch die Rente einmal ausfällt, sodass sich daraus auch die voraussichtliche Waisenrente ableiten lässt.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fügt an, dass Betroffene zur Waisenrente noch einen Zuschlag erhalten, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils richtet. 

    Außerdem kann es sein, dass die Waisenrente gemindert wird, wenn die Eltern vor Vollendung eines bestimmten Lebensjahres gestorben sind. Starben die Eltern vor 2012, lag die Altersgrenze bei 63 Jahren. Von 2012 bis 2023 wurde diese Altersgrenze Schritt für Schritt von 63 auf 65 angehoben.

    Welche Unterlagen braucht man für die Waisenrente?

    Für die Vollwaisenrente brauchen Betroffene laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Vollwaisenrente (Formular R0610)
    • Personaldokument (beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
    • Sterbeurkunden der verstorbenen Eltern
    • bei Antrag auf Waisenrente für eine volljährige Waise ist entweder der Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung oder der Nachweis über die Ableistung eines Freiwilligendienstes nötig

    Wie wird die Waisenrente beantragt?

    Dem BMAS zufolge kann der Antrag auf Waisenrente entweder online, persönlich oder schriftlich gestellt werden:

    Online-Antrag:

    • Unter "Online-Dienste" finden Waise auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genaue Informationen
    • Nach einem Klick auf den Link "Antrag stellen", kann der gewünschte Antrag ausgewählt werden
    • Betroffene müssen den Antrag vollständig ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen hochladen und den Antrag online absenden
    • Es folgt eine Sendebestätigung
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft den Antrag und Waisen erhalten einen Bescheid

    Persönlicher Antrag:

    • Waisen müssen die oben genannten Unterlagen für den Antrag zusammenstellen und einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren
    • Bei der Online-Terminvereinbarung werden neben den persönlichen Daten die Rentenversicherungsnummer benötigt
    • Betroffene können eine Beratungsstelle und einen Wunschtermin wählen. Je nach Verfügbarkeit erhalten sie dann einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin
    • Der Antrag wird im persönlichen Gespräch elektronisch aufgenommen und online an den Rentenversicherungsträger gesendet
    • Dieser prüft den Antrag und erteilt einen Bescheid

    Schriftlicher Antrag:

    • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung steht das Formular R0610 zum Download bereit. Es kann aber auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abgeholt werden
    • Das Antragsformular muss ausgefüllt, unterschrieben und den Unterlagen beigefügt werden
    • Die Unterlagen müssen entweder per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger geschickt oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgegeben werden
    • Der Rentenversicherungsträger prüft den Antrag und erteilt einen Bescheid an die Betroffenen

    Es ist auch möglich eine Vertrauensperson darum zu bitten, den Antrag zur Vollwaisenrente zu stellen. Dafür wird eine Vollmacht benötigt, die bei der Rentenversicherung eingereicht werden muss. Diese richtet sich dann ausschließlich an die bevollmächtigte Person, solange die Vollmacht gültig ist.

    Welche Fristen müssen bei der Waisenrente eingehalten werden?

    Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann die Waisenrente rückwirkend bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat ausgezahlt werden. 

    Wie lange ist die Bearbeitungsdauer der Waisenrente?

    In der Regel dauert die Bearbeitung der Waisenrente bis zu drei Monate. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, soll dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge die Entscheidung zeitnah erfolgen.

    Übrigens: Die Waisenrente gehört zur Hinterbliebenenrente. Dazu zählen außerdem noch die Halbwaisenrente, die Witwenrente und die Erziehungsrente. Bei der Witwenrente gibt es einige Neuerungen. Zuletzt wurde in der Politik darüber diskutiert, ob die Witwenrente vor dem Aus steht.

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