Günstigere Flüge, weniger Stau. Zwar ist Schuleschwänzen kein Kavaliersdelikt, doch verlängern immer mehr Eltern die Ferien ihrer Kinder ohne Erlaubnis der Schule - wohl auch, um sich so manches Reiseschnäppchen zu sichern. Was aber nützt das beste Sonderangebot, wenn Bußgelder drohen? Fragen und Antworten:
Seit wann gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht?
Seit 1919. Damals wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenommen - als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle. Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugute kommen. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreichs wollten die Schulreformer neue Impulse für die Demokratisierung von Staat und Gesellschaft setzen.
Gibt es heutzutage eine bundesweite Regelung?
Nein. Nur der staatliche Erziehungsauftrag findet sich im Grundgesetz, Details sind Sache der Länder. Dauer und Inhalt der Schulpflicht regelt das jeweilige Schulgesetz - ebenso die Strafen, mit denen Verstöße gegen die Schulpflicht sanktioniert werden können.
Welche Strafen drohen denn, wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt?
Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen Verwarn- oder Bußgelder. Deren Höhe legen Städte und Kommunen selber fest. Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt 2500 Euro reichen - wie zum Beispiel in Berlin. 2013 wurde dort eine Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ihr Sohn hatte an fast 1000 Tagen die Schule geschwänzt.
Wie häufig sind solche Bußgeldverfahren?
Im Schuljahr 2016/17 wurden allein in Berlin in mehr als 860 Fällen Bußgelder verhängt. In der Regel gehen Gespräche mit den Eltern voraus. Erst wenn die erfolglos bleiben, flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Mitunter versuchen die Vollziehungsbeamten vergeblich, das Geld bei den Familien einzutreiben. Oft seien die Betroffenen zu arm, um die Strafe zu begleichen, heißt es.