Für viele Menschen, die Wohngeld beziehen, spielt es eine wichtige Rolle, wann das Geld auf dem Konto ist. Denn für die Bezieherinnen und Bezieher ist es eine wichtige Leistung, um die gesamte Höhe der Miete aufbringen zu können. Wann die Miete fällig ist, wird individuell verhandelt und im Mietvertrag festgehalten. Häufig ist es so, dass die Miete zum Anfang des Monats gezahlt werden muss. Daher ist es für Beziehende von Wohngeld wichtig, zu wissen, wann das Geld auf dem Konto ist.
Auch interessant: Viele Menschen, die eigentlich berechtigt wären, Wohngeld zu beziehen, nehmen die Leistung noch nicht in Anspruch, weil sie nicht wissen, wie das funktioniert. Wo man es beantragt, wann man es bekommt und wieviel Wohngeld man erhalten kann, kann man herausfinden. Dass das Wohngeld zurückgezahlt werden muss, stimmt in der Regel nicht, aber es gibt Ausnahmen.
Wann wird das Wohngeld im April 2025 ausgezahlt?
Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist das Wohngeld eine vorrangige Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) und soll als Zuschuss helfen, die monatlichen Kosten zu bewältigen. Da es sich dabei bei vielen um die Mietkosten handelt, wird das Wohngeld im Voraus gezahlt. Für den Mai 2025 findet die Ausschüttung also schon im April statt. Das Wohngeld wird in der Regel immer am Ende des Vormonats überwiesen. Für den Mai 2025 ist der Termin für das Wohngeld Mittwoch, der 30. April 2025, da dies der letzte Werktag beziehungsweise Bankarbeitstag des Monats April ist. Das Geld sollte noch am selben Tag oder am nächsten Tag, dem 1. Mai 2025, auf dem Konto sein.
Übrigens: Das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung bei hohen Mieten. Ob es aber eine Sozialleistung ist und wie es sich aber zu anderen Leistungen wie der Rente oder dem Bürgergeld verhält und ob es trotzdem bezogen werden kann, ist nicht immer direkt ersichtlich.
Auszahlung Mai 2025: Kann das Wohngeld verspätet kommen?
Manchmal kann es zu einzelnen Verzögerungen bei der Auszahlung des Wohngeldes kommen. Es wird von der jeweiligen Kommune ausgezahlt und die Auszahlung kann sich zum Beispiel leicht verzögern, wenn Sonn- oder Feiertage am Monatsanfang liegen. Denn an diesen Tagen werden keine Überweisungen bearbeitet. Sollte die Zahlung ausbleiben, ist die Wohngeldstelle der Kommune die erste Anlaufstelle für Rückfragen. Ist das Wohngeld nicht pünktlich zum 1. des Monats da, kann man wie folgt handeln:
- Kontoauszug prüfen: Manchmal verzögert sich die Buchung um einen Tag, besonders bei Wochenenden oder Feiertagen.
- Zahlungseingang beim Vermieter überprüfen: Falls das Wohngeld direkt an die Vermieterin oder den Vermieter überwiesen wird, kann dort nachgefragt werden.
- Bei der Wohngeldstelle nachfragen: Falls die Zahlung ausbleibt, ist die zuständige Wohngeldbehörde der richtige Ansprechpartner.
Auch interessant: Im Jahr 2025 wurde das Wohngeld aufgrund der inflationären Entwicklung angehoben. Wer auf Wohngeld angewiesen ist, hat in der Regel kein Geld, das er aus dem Fenster werfen kann. Deshalb warnt die Verbraucherzentrale beim Wohngeld-Antrag vor einer Online-Abzocke.
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