Düsseldorf: Verdacht auf Behandlungsfehler? Das können Sie nun tun
Düsseldorf
Verdacht auf Behandlungsfehler? Das können Sie nun tun
Fehler passieren - auch Ärztinnen und Ärzten. Entsteht Ihnen als Patient oder Patientin dadurch Schaden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Was Betroffene wissen müssen.
Von Rickarda Dieckmann, dpa|
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Über die Landesärztekammern kann man ein kostenloses Verfahren bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einleiten, die eine ärztliche und juristische Bewertung des Falls vornehmen.Foto: Susann Prautsch/dpa/dpa-tmn
Trotz eindeutiger Hinweise hat der Arzt eine Diagnose nicht gestellt. Unnötige Schmerzen oder schlimmerer Verlauf der Erkrankung waren die Folge: Das ist ein Beispiel für einen Behandlungsfehler.