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Düsseldorf: Verdacht auf Behandlungsfehler? Das können Sie nun tun

Düsseldorf

Verdacht auf Behandlungsfehler? Das können Sie nun tun

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    Über die Landesärztekammern kann man ein kostenloses Verfahren bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einleiten, die eine ärztliche und juristische Bewertung des Falls vornehmen.
    Über die Landesärztekammern kann man ein kostenloses Verfahren bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einleiten, die eine ärztliche und juristische Bewertung des Falls vornehmen. Foto: Susann Prautsch/dpa/dpa-tmn

    Trotz eindeutiger Hinweise hat der Arzt eine Diagnose nicht gestellt. Unnötige Schmerzen oder schlimmerer Verlauf der Erkrankung waren die Folge: Das ist ein Beispiel für einen Behandlungsfehler. 

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