75 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ist weitgehend unstrittig, dass die in den ersten Jahrzehnten nach Kriegsende geleisteten Entschädigungen für im NS-Staat enteignete oder unter Zwang verkaufte Kunstwerke nicht ausreichend waren. Dass Rückgabefristen zu kurz angesetzt waren, dass viele überlebende NS-Opfer oder ihre Erben weder von diesen Fristen wussten, noch dass sie Ansprüche hätten geltend machen können.
Schweinfurt