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Einspruch gegen den Würzburger Johannes Schmalzl als Generalbundesanwalt

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Einspruch gegen den Würzburger Johannes Schmalzl als Generalbundesanwalt

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    Sie geht: Generalbundesanwältin Monika Harms.
    Sie geht: Generalbundesanwältin Monika Harms. Foto: Foto: dpa

    Die Szene erinnerte ein wenig an eine Anwaltsserie im Fernsehen. Der Fall schien schon entschieden, da sprang die SPD im letzten Moment auf und meldete Bedenken an: Einspruch, Euer Ehren!

    Wochenlang hatte nichts darauf hingedeutet, dass es Bedenken geben könnte gegen eine Personalie von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Ihr Kandidat für den Posten des Generalbundesanwalts in Karlsruhe ist ihr Parteifreund Johannes Schmalzl. Das Bundeskabinett hatte der Berufung des Würzburger Juristen bereits zugestimmt, FDP und CDU sowieso. Doch auf der Zielgerade regt sich Widerstand bei den SPD-regierten Ländern im Bundesrat gegen den Karrierejuristen, der im Moment Regierungspräsident in Stuttgart ist.

    Der 46-Jährige will Nachfolger von Monika Harms werden, die Ende September aus Altersgründen aus dem Amt scheidet. Das schien bis letzten Mittwoch eine Formsache zu sein. Da aber traf sich der Rechtsausschuss – geleitet von der Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedeck (SPD) –, um dem Bundesrat eine Empfehlung zu geben. Und dort stimmten sieben Ländervertreter mit Ja, sieben mit Nein. Das grün-rot regierte Baden-Württemberg enthielt sich wie das rot-grün regierte Rheinland-Pfalz.

    „Eine peinliche Abstimmungspanne“

    Wolfgang Neskovic,

    Justiziar der Linkspartei

    Ein Sprecher der Hamburger Justizsenatorin sagte, es gebe noch „Beratungsbedarf“. Süffisant nennt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Linkspartei im Bundestag, das eine „peinliche Abstimmungspanne“. Er warnte die SPD, sich bei der entscheidenden Abstimmung des Bundesrates am 23. September ihre Ablehnung nicht abkaufen zu lassen – beispielsweise dadurch, dass Hamburg eine Lokalkammer des EU-Patent- gerichts bekommt.

    Der 1965 geborene Schmalzl, Vater von drei Kindern, wuchs in Marktbreit (Lkr. Kitzingen) auf. Er hat in Bonn, Lausanne und Würzburg studiert und trat nach dem zweiten Staatsexamen in den baden-württembergischen Staatsdienst ein. Von 1996 bis 1999 war Schmalzl Beauftragter des Justizministers in der Landesvertretung beim Bund – und danach kurz in die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgeordnet. 2005 bis 2007 war er Chef des Landesamts für Verfassungsschutz, seitdem Regierungspräsident des Bezirks Stuttgart. Vordergründig machen Kritiker ihre Bedenken daran fest, dass ein Mann oberster Ankläger werden soll, der nur über geringe Erfahrung als Staatsanwalt verfügt. Die „Stuttgarter Zeitung“ unkte, schuld seien Animositäten zwischen der Ausschussvorsitzenden Schiedeck (SPD) und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

    „Es darf keine Vakanz geben“

    Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums

    Denkbar ist aber auch, dass die Ablehnung ein augenfälliges Revanchefoul für die Ablehnung eines anderen Würzburger Juristen ist: 2008 hatte die SPD mit Brigitte Zypries die Bundesjustizministerin gestellt. Die schlug den Staatsrechtler Horst Dreier zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts vor. Doch die schwarzgeführten Länder lehnten damals Dreier ab, weil sie Bedenken gegen die Haltung des Würzburgers zum Folterverbot und zur Bioethik hatten. Nach wochenlanger Diskussion erklärte Dreier seinen Verzicht.

    FDP-Mann Schmalzl käme eine berufliche Veränderung – weg aus Stuttgart – ebenso gelegen wie der Landesregierung. Die könnte seinen Posten mit einem Kandidaten ihrer Wahl besetzen. Kein Wunder, dass der Chef der Staatskanzlei, Klaus Murawski, sagt: Der grün-rote Koalitionsausschuss wolle Schmalzl bei der Abstimmung im Bundesrat unterstützen. Für eine Mehrheit reicht das noch nicht.

    Das Bundesjustizministerium warnte die SPD, mit einer Blockade die Arbeit der Generalbundesanwaltschaft zu gefährden. „Die Bundesregierung hat einen Nachfolger mit hoher Qualifikation benannt. Es darf keine Vakanz geben. Die Staatsanwaltschaft des Bundes gehört zu den wichtigsten Strafverfolgungsbehörden in Deutschland“, sagte ein Ministeriumssprecher.

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