Die aktuelle Zusammensetzung des Landtags entspricht geltendem Wahlrecht. Gerecht ist die Sitzverteilung aber nicht. Unterfranken wird durch die Regelungen zur Ermittlung von Ausgleichs- und Überhangmandaten aktuell benachteiligt. Nach der nächsten Wahl könnte es eine andere Region treffen.
Je stärker sich das Parteien-System auch in Bayern differenziert, umso mehr steigt der Handlungsbedarf, das Wahlrecht anzupassen. Früher, in Zeiten absoluter CSU-Mehrheiten, stellte sich die Frage von Überhang- und Ausgleichsmandaten in Bayern gar nicht.
Nicht noch mehr Mandate verteilen
Die Lösung aus dem Dilemma kann aber nicht sein, einfach noch mehr Mandate zu verteilen, um so den Proporz zwischen den bayerischen Regionen zu sichern. Schon jetzt ist es den Bürgern nur schwer vermittelbar, warum aktuell 205 statt 180 Abgeordnete finanziert werden müssen. Der Verfassungsgerichtshof könnte dem Landtag den Weg weisen: Selbst eine Reduzierung der Zahl direkt gewählter Abgeordnete darf dabei kein Tabu sein.