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Würzburg: Kommentar: Contra Schulen bei Demos

Würzburg

Kommentar: Contra Schulen bei Demos

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    Dürfen Lehrer ihre Schüler, gerade sehr junge Schüler wie in diesem Symbolbild, auf die Klima-Demo mitnehmen? Tun sie ihnen damit einen Gefallen oder missbrauchen sie sie? Darüber streiten sich im Pro & Contra unsere Autoren Andreas Jungbauer und Gisela Rauch.
    Dürfen Lehrer ihre Schüler, gerade sehr junge Schüler wie in diesem Symbolbild, auf die Klima-Demo mitnehmen? Tun sie ihnen damit einen Gefallen oder missbrauchen sie sie? Darüber streiten sich im Pro & Contra unsere Autoren Andreas Jungbauer und Gisela Rauch. Foto: dpa

    Nein, ich bin nicht dagegen, dass Schüler  an Demos teilnehmen. Selbst dann nicht, wenn diese Demos während der Unterrichtszeit laufen. Schwänzte meine 15-jährige Tochter um einer Klima-Demo willen die Schule, wissend, dass sie sich damit einen Verweis einhandelt, wäre ich als Mutter stolz auf sie. Weil ich dann wüsste, dass mein Kind sich eine Meinung zu einem wichtigen Thema gebildet hat und für ein politisches Ziel einsteht.

    Ganz anders liegt der Fall, wenn Lehrer oder gar Rektoren ihre Schüler geschlossen zu einer Demo mitnehmen oder eine Demo-Teilnahme  als „Schulgang“ deklarieren. Klar; es geht um den Würzburger Grundschulrektor, der mit der Ansage, die Kinder interessierten sich „unglaublich für Umwelt“, hundert Zweitklässler bei der Demo mitlaufen lassen wollte.  Mit Verweis auf die Schulpflicht hat die Regierung den Mann gestoppt. In diesem Fall teile ich ihre Haltung.

    Warum? Weil ich es für extrem wichtig halte, dass Schulen ihre Schüler nicht instrumentalisieren – auch nicht um einer guten Sache willen. Es geht hier ums Prinzip; es geht auch um Gefahren, die drohen, wenn von Rektoren oder Lehrern angeordnete „Schulgänge“ zu Demos grundsätzlich möglich wären und nicht sanktioniert würden. Was passierte wohl, würde die Regierung dem Rektor den Demo-Schulgang mit Zweitklässlern durchgehen lassen? Sein Amtskollege könnte dann – rein theoretisch – morgen seine Drittklässler auf eine Demo gegen Dieselfahrverbote schicken. Und seine Amtskollegin dürfte übermorgen ihre Viertklässler im „Schulgang“ für die schnellere oder auch erschwerte Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern auf die Straße gehen lassen. Rein theoretisch könnte dann  jeder Pädagoge seine Schüler für politische Zwecke benutzen.

    Genau das ist aber laut Grundgesetz nicht erlaubt. Das sogenannte Neutralitätsgebot, das unter anderem aus dem Artikel 20 des Grundgesetzes abgeleitet wird, verbietet, dass Pädagogen im Rahmen ihrer Schularbeit zugunsten oder zulasten einer politischen Überzeugung wirken dürfen. Und das ist auch gut so.

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