Wer Leserbriefe in der Zeitung liest, wird gelegentlich mit Aussagen rechnen, die einer Überprüfung auf Richtigkeit nicht standhalten. Das gilt bei Nutzer-Kommentaren zu Onlineveröffentlichungen von Medien wohl gleichermaßen. Und das ist gut so. Können doch Redaktionen nur selten für deren Inhalt verantwortlich gemacht werden. Denn erst wenn es um schwere Beeinträchtigungen der Rechte Dritter geht, ist eine Pflicht zu eigenständiger Überprüfung des Inhalts gegeben, bei Leserbriefen wie Online-Kommentaren. Grundsätzlich wird in der Rechtsprechung Redaktionen aber nicht auferlegt, Leserzuschriften oder Nutzerkommentare vor der Veröffentlichung mit der gleichen Intensität zu prüfen, wie es bei eigenen Berichten geschehen muss.
LESERANWALT