Vergleiche mit der nationalsozialistischen Vergangenheit werden gestrichen
Leseranwalt
Vergleiche mit der nationalsozialistischen Vergangenheit werden gestrichen
Leserbriefschreiber ärgern sich häufig darüber, dass die Redaktion ihre Texte kürzt und dass sie in schlimmeren Fällen dabei den Sinn entstellt. Letzteres darf nicht geschehen. Das Kürzen von Leserbriefen dagegen ist erlaubt. Schließlich ist der Platz in Zeitungen nicht unbegrenzt. Möglichst viele andere sollen auch noch zu Wort kommen.
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Ich beleuchte heute aber einen anderen, sehr wichtigen Aspekt: Die Redaktion schützt auch Leserbrief-Autoren. Das ist ihre Aufgabe und zählt zu ihrer Verantwortung. Ich nenne zwei Beispiele.