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Untätigkeit grenzt an unterlassene Hilfeleistung

Leserbriefe

Untätigkeit grenzt an unterlassene Hilfeleistung

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    In dem Artikel wird die Problematik von an Demenz erkrankten Menschen beschrieben, die stationär behandelt werden müssen. Gefordert werden spezielle „Demenzbegleiter“, was meiner Erfahrung nach längst überfällig ist. Bedenkt man, dass die unfassbaren Zustände in deutschen Krankenhäusern den Verantwortlichen lange bekannt sind, grenzt die Untätigkeit meines Erachtens an unterlassene Hilfeleistung. Belegen möchte ich diese Behauptung mit einigen schlimmen Erfahrungen, die ich gemacht habe, als meine Mutter, die schwer an Demenz erkrankt ist, wegen eines bronchialen Infektes in einem Allgemeinkrankenhaus in Bad Kissingen behandelt wurde. Bereits am Tag der Aufnahme sagte eine Krankenschwester zu mir, ich müsste selbst meine Mutter mobilisieren (zum Essen auf einen Stuhl setzen), wenn ich das möchte. Dafür hätte das Personal keine Zeit. Zu diesem Zeitpunkt lief meine Mutter noch täglich im Seniorenheim mit einer Gehhilfe und ihr gesundheitlicher Zustand ließ es ebenfalls zu, für kurze Zeit das Bett zu verlassen. Zum Frühstück bekam meine Mutter nur Brei, Joghurt und Flüssignahrung (die am nächsten Tag noch genauso da stand), anstatt Brot, welches sie gewohntermaßen bis dahin noch aß. Nach erfolgtem offiziellen Frühstück, welches vom Personal verabreicht wurde, aß meine Mutter täglich noch ein Brot – von mir verabreicht–, weil sie noch nicht satt war. Wenn es bei Menschen, die auf das Essengeben angewiesen sind, nicht beim ersten Bissen klappt und es nicht zügig vorangeht, dann hatte der Patient „keinen Appetit“ oder er hat „das Essen verweigert“. Ganz einfach! Dementsprechend lautete folgende Aussage einer Krankenschwester: Das Personal habe keine Zeit, sich solange mit dem Essengeben aufzuhalten. Die Mangelernährung im Krankenhaus führte zu einem Gewichtsverlust von vier Kilo innerhalb einer Woche. Außerdem stellte ich eine Blasenbildung an der Ferse (beginnender Dekubitus) meiner Mutter fest, weil auch hier die Patienten auf das Wohlwollen jeder einzelner Pflegekraft angewiesen sind und sich nicht auf sachgemäße Lagerung verlassen können. Am Tag der Entlassung bemerkte das Personal im Seniorenheim eine weitere Blase, die aufgrund unzureichender Lagerung an der Hüfte entstanden war. Angesichts der Tatsache, dass die Schilderungen meinerseits den Alltag in deutschen Krankenhäusern spiegeln, darf nicht mehr weiterhin lange geprüft oder diskutiert werden, ob eine bessere Betreuung von dementen Patienten in Krankenhäuser bezahlbar ist. Diese Menschen sind völlig hilflos und daher auf angemessenen Schutz und Begleitung angewiesen, um von vorsätzlichen Verletzungen an Körper und Seele verschont zu bleiben.

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