So manche der geschätzt 80 000 Mitglieder der alten Adelsfamilien stufen sich als hervorgehoben ein. Die Vereinigung der Deutschen Adelsverbände (VdDA), ein Interessensverband, hält daran fest, dass Menschen unterschieden werden in Gruppen mit und ohne das "von" im Namen. Orientiert wird sich am "historischen Adelsrecht" – obwohl das nicht mehr existiert. "Das Adelsrecht von 1918 wird als verbindlich für die Zugehörigkeit zum Adel angesehen", sagt Henning von Kopp-Colomb (81), Präsident des Deutschen Adelsrechtsausschusses, der beim Dachverband VdDA zuständig ist für Namens-Streitfälle.
Er meint: "In der Weimarer Verfassung ist ja nicht der Adel abgeschafft worden, sondern nur ihre öffentlichrechtlichen Vorrechte." Vor allem königliche und andere hochgestellte Fürstenhäuser hätten Besitz und Privilegien verloren. Das zeigten aktuell die Verhandlungen, die das einstige Preußenhaus der Hohenzollern um den Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. mit Bund und Ländern unter anderem über die Rückgabe von Gemälden und historischen Zeugnissen führt.
Adelige Namen sind begehrt
Zuletzt forderten die Berliner Jungsozialisten, die Jugendorganisation der SPD, in einem Antrag die Streichung der adligen Namenszusätze. Ohne Erfolg. Annika Klose, Berliner Juso-Vorsitzende, hält das Thema weiterhin für aktuell. "Die alten Namen sorgen immer noch für Privilegien, bei Bewerbungen und Posten im diplomatischen Dienst oder Unternehmensberatungen", sagt sie. Überhaupt sei der positive Blick auf den Adel kaum zu verstehen. "Wenn man sich die Geschichte des Adels in Militär und Diplomatie ansieht und die Abfolge der Kriege bis hin zum Ersten Weltkrieg bedenkt, ist das doch erschütternd", kritisiert Klose. Trotzdem würden "dubiose Adelsverbände" sich als etwas besonderes inszenieren.
Von Kopp-Colomb räumt ein, dass die adligen Namen begehrt seien: Heiratet eine Frau mit adligem Namen einen Mann mit bürgerlicher Herkunft, entscheide sich das Paar meist für den adligen Namen als Familiennamen. Das sei erst seit der Reform des Familienrechts in den 1970er Jahren möglich. Der adlige Name der Mutter geht so auf die Kinder über. Historisch wurde der Adelstitel in Deutschland aber nur über die Männer übertragen. Das heißt, Ehemann und Kinder gehören nach den Vorstellungen der Adelsverbände nicht zu den wahren Adelskreisen, auch wenn sie den Namen der Frau tragen. Es gehe dabei um die Abgrenzung zum "historischen Adel", so von Kopp-Colomb. Die adligen Namen würden sich derzeit "vervielfältigen". Er sagt es mit Bedauern.