Nach einer scharfen Rüge des Verwaltungsgerichtshofs lockert Bayern seine Einschränkungen für den Einzelhandel: Auch große Geschäfte können ab sofort wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken. Das Gesundheitsministerium änderte am Montag die bisherige Linie, der zufolge diese Läden mit wenigen Ausnahmen gar nicht öffnen durften. «Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie - zum Beispiel durch Absperrungen - die tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet», sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Montag auf Anfrage.
München