Der Bundestag hat am Freitag ein schärferes Gesetz gegen Cybergrooming verabschiedet. Künftig ist bereits der Versuch der Anbahnung sexueller Kontakte gegenüber Kindern im Internet strafbar. Außerdem wurde beschlossen, dass Ermittler in Einzelfällen computergenerierte Kinderpornografie nutzen dürfen, um Sexualstraftätern nachzuspüren.
Retzbach/Berlin