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Berlin: So funktioniert die Vertrauensfrage im Bundestag

Berlin

So funktioniert die Vertrauensfrage im Bundestag

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    Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages - dann wird es im Plenarsaal leer.
    Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages - dann wird es im Plenarsaal leer. Foto: Fabian Sommer/dpa

    Dass ein Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz stellt, ist in der Geschichte der Bundesrepublik erst fünfmal vorgekommen. Zweimal (November 2001 und Juli 2005) griff Gerhard Schröder (SPD) zu diesem Mittel. Davor stellten Willy Brandt (SPD) im September 1972, Helmut Schmidt (SPD) im Februar 1982 und Helmut Kohl (CDU) im Dezember 1982 die Vertrauensfrage. 

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