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Rechtsextremismus: Immer mehr Rechtsextreme bewaffnen sich

Rechtsextremismus

Immer mehr Rechtsextreme bewaffnen sich

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    Beim rechtsterroristischen Anschlag in Hanau starben 2020 neun Menschen und der Attentäter selbst. Er mordete mit einer legal erworbenen Waffe.
    Beim rechtsterroristischen Anschlag in Hanau starben 2020 neun Menschen und der Attentäter selbst. Er mordete mit einer legal erworbenen Waffe. Foto: Boris Roessler, dpa

    Während Bayern allein im vergangenen Jahr 70 Rechtsextremisten in Bayern entwaffnet hat, steigt die Zahl der Rechtsextremen mit Waffenschein bundesweit stetig an. Seien 2018 noch fast 200 Verfassungsfeinde aus dem rechten Spektrum in Bayern bekannt gewesen, die einen Waffenschein haben, liege die Zahl inzwischen nur noch bei 48. Das hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf Anfrage unserer Redaktion mitgeteilt. Deutschlandweit sind indes rund 1500 "nachrichtendienstlich als mutmaßliche Rechtsextremisten gespeicherte Personen" bekannt, die "über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis" verfügen. So steht es im "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus", den das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) vergangenes Jahr veröffentlicht hat. 2019 lag die Zahl noch bei rund 900 Personen.

    So viele bewaffnete Rechtsextreme leben in Schwaben

    In Schwaben leben nach Angaben des bayerischen Innenministeriums aktuell acht Rechtsextreme, die einen Waffenschein besitzen. Zuvor hatte das Recherchezentrum Correctiv darüber berichtet. In Oberbayern sind zwölf Personen mit Waffenschein bekannt, die der rechtsextremen Szene zugerechnet werden. Wo genau diese wohnen, könne man allerdings nicht mitteilen, schreibt das Ministerium auf Anfrage. Der Grund: So wären Rückschlüsse auf die Identität der Personen möglich. Drei der acht Personen aus Schwaben wurde indes bereits eine politisch motivierte Straftat zur Last gelegt. Der Ausgang der Strafverfahren sei dem Ministerium nicht bekannt.

    Wenngleich die Zahlen in Bayern vergleichsweise niedrig sind – allein in Mecklenburg-Vorpommern sind weit über 100 Rechtsextreme mit Waffenschein bekannt – sagt das nicht zwingend etwas über die von rechts ausgehende Gefahr in der Region aus. Immerhin kommt einer der bekanntesten bewaffneten Rechten aus Schwaben.

    Rechtsterrorismus in Bayern: Der Fall Werner S.

    2020 wurde in Mickhausen im südlichen Landkreis Augsburg der damals 53-jährige Werner S. festgenommen. Er gilt als Anführer der nach ihm benannten Gruppe S., die einen Umsturz sowie Terroranschläge auf Moscheen und Politiker geplant haben soll. S. steht mit anderen Mitgliedern der Gruppe seit Jahren in Stuttgart vor Gericht – angeklagt unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Ob er auch im Besitz eines Waffenscheins war oder ist, beantwortete die Bundesanwaltschaft auf Anfrage unserer Redaktion nicht. Stattdessen verweist ein Sprecher auf eine Pressemitteilung, in der es heißt, dass S. mit einer scharfen Waffe "Schießübungen durchführte".

    Bei einer Razzia im Reichsbürger-Milieu vergangenen Dezember entdeckten die Ermittlerinnen und Ermittler indes mehrere legal erworbene Waffen, die wohl für einen Umsturz hätten genutzt werden sollen. Um der Szene den Zugang zu Waffen zu verwehren, "schöpfen Behörden die rechtlichen Möglichkeiten aus", sagt Bayerns Innenminister Herrmann. Ob eine Verschärfung der Rechtslage nötig ist, ließ er jedoch offen.

    Wie Nancy Faeser das Waffenrecht verschärfen will

    Bundesinnenministerin Faeser hatte bereits mehrfach angekündigt, das Waffenrecht zu verschärfen. Ihre Pläne sehen vor, die Hürden für den Besitz bestimmter Waffen zu erhöhen, halbautomatische Waffen für Privatleute gänzlich zu verbieten und alle zu einer psychologischen Überprüfung zu verpflichten, die erstmals eine Waffenerlaubnis erwerben wollen.

    Daran, dass auch Rechtsextreme grundsätzlich Waffen besitzen dürfen, würde das nichts ändern. Man könnte trotz einer Gesinnung, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, weiterhin das entscheidende Kriterium erfüllen, "waffenrechtlich zuverlässig" zu sein. Und nicht in jedem Fall darf der Geheimdienst teils hochsensible Informationen, wonach eine Person rechtsextrem sein könnte, an die Waffenbehörden weitergeben.

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