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Witwenrente: Ein Auslaufmodell? Die Witwenrente sorgt für Diskussionen

Witwenrente

Ein Auslaufmodell? Die Witwenrente sorgt für Diskussionen

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    Ehepartner verstorben? Hinterbliebenenrente kann in dieser Situation finanziell entlasten.
    Ehepartner verstorben? Hinterbliebenenrente kann in dieser Situation finanziell entlasten. Foto: Christin Klose, dpa

    Seit mehr als 100 Jahren können Hinterbliebene in Deutschland die sogenannte Witwenrente beantragen. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Männer im Schnitt deutlich höhere Altersbezüge bekommen als Frauen. Monika Schnitzer ist die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, kurz Wirtschaftsweise genannt, und will die Witwenrente in ihrer jetzigen Form abschaffen. Die 61-Jährige plädiert stattdessen für eine Stärkung des Rentensplittings, das derzeit kaum angewendet wird. Der Vorstoß zur Reform der Witwenrente sorgt einerseits für Aufregung, stößt in Teilen aber durchaus auf Zustimmung.

    „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, sagte Schnitzer dem Spiegel. „Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen.“ Hintergrund ist, dass Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwenrente beantragen können – egal, ob eigene Ansprüche erworben wurden oder nicht.

    Rentensplitting statt Witwenrente

    Die Wirtschaftsweise Schnitzer will stattdessen das vor über 20 Jahren eingeführte Rentensplitting stärken: Der Partner mit den höheren Einkünften gibt dabei einen Teil seiner Ansprüche an die Partnerin ab. Da dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, kommt das aber bislang selten zur Anwendung. 

    CSU-Chef Markus Söder riet auf Twitter: „Finger weg von der Witwenrente!“ Schnitzers Vorschlag sei „ein Angriff auf viele Familien und die Lebensplanung vieler Frauen“, erklärte der Wahlkämpfer. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei warf der Ökonomin laut Bild am Sonntag einen „Frontalangriff auf Familien“ vor. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sagte der Zeitung zufolge, die Idee verunsichere „Millionen von älteren Ehepaaren", deren Lebensplanung auf die Zusage dieser Altersabsicherung aufgebaut war.

    Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbandes SoVD, Michaela Engelmeier, betonte im Gespräch mit unserer Redaktion die „wichtige solidarische Funktion“ der Witwenrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. „Für viele – vor allem ältere – Frauen war es oft nicht möglich, neben der Familie noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, auch weil Kinderbetreuungsmöglichkeiten gefehlt haben“, erklärte sie. Das Einkommen von Menschen mit nur einer Rente liege im Schnitt bei 988 Euro im Monat. Bei Frauen erhöhe die Witwenrente die Altersbezüge um durchschnittlich 500 Euro.

    Linke und Sozialverband nicht grundsätzlich gegen Abschaffung von Witwenrente

    Die Linksfraktion im Bundestag verweist ebenfalls auf die Bedeutung der Witwenrente. Ohne sie würden viele Frauen gerade im Westen in Altersarmut und damit im Bürgergeld für Rentner landen, sagte ihr Rentenexperte Matthias W. Birkwald unserer Redaktion. „Das könnte auch ein verpflichtendes Rentensplitting, wie es Frau Schnitzer vorschlägt, nicht verhindern“, erklärte er. Die Linke ist demnach gegen Schnitzers Vorschlag, würde ihm aber folgen, wenn ihre Idee einer solidarischen Mindestrente von 1200 Euro netto für Alleinstehende umgesetzt würde und Frauen auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt wären.

    Auch der SoVD schließt ein verpflichtendes Rentensplitting nicht grundsätzlich aus. „Eine Reform dürfte sich allerdings aus unserer Sicht nur auf die Zukunft beziehen und auch nur dann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, sagte Monika Engelmeier. Zunächst bleibe das Ziel bestehen, den Erwerb eigener Rentenansprüche von Frauen zu stärken. Das jedoch sei nur zu erreichen, „wenn es ausreichen Kita- und Ganztagsschulplätze sowie gute Arbeitsmarktbedingungen und Löhne gibt.“

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