Die Beschwerdeführer, fünf Wirte, hätten nachvollziehbar dargelegt, dass das Gesetz ihre berufliche Existenz gefährden könne (Az: VGH A 32/07). Die endgültige Entscheidung fällt später in einem Hauptsacheverfahren. Die übrigen Vorschriften des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes können am Freitag in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun für kleine, inhabergeführte Kneipen ohne Beschäftigte bis zur endgültigen Entscheidung aus. Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern recht, die kein abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können. Das Rauchverbot beeinträchtige sie stärker als die Besitzer von Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten, erklärten die Richter. Ob diese „wirtschaftlich voraussichtlich gravierende Ungleichbehandlung“ gerechtfertigt sei, will das Gericht im Hauptsacheverfahren klären.
Die Verfassungshüter betonten, dass mit der jetzt veröffentlichten Entscheidung keine Aussage darüber verbunden ist, ob die Verfassungsbeschwerden letztlich Erfolg haben. Bislang wurden bei den Landesverfassungsgerichten siebzehn Klagen gegen die Nichtraucherschutzgesetze eingereicht. Ein Rauchverbot in Kneipen und Restaurants gilt bisher in zwölf Bundesländern. Wie in Rheinland-Pfalz tritt am Freitag auch im Saarland ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben Raucher noch bis zum Juli Zeit.
In Bayern gilt das Rauchverbot seit Anfang dieses Jahres. Und nun ist auch die Schonfrist vorbei: Sechs Wochen nach dem Inkrafttreten des Rauchverbots in bayerischen Kneipen und Restaurants können Verstöße von Wirten und Gästen ab Donnerstag mit einem Bußgeld geahndet werden. Trotz anhaltender Kritik von Wirten und Kommunalpolitikern sieht Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard (CSU) keinen Grund für eine Nachbesserung beim Rauchverbot.
Online-Tipp
Wie das Rauchverbot in Bayern beachtet oder missachtet wird: www.mainpost.de/online-tipp