Schwimmtrainer Stefan Lurz muss nicht länger fürchten, wegen Intimitäten mit einer 15-Jährigen behelligt zu werden. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat ihre Ermittlungen gegen den 33-Jährigen eingestellt. Dies bestätigte Leitender Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder am Donnerstag auf Anfrage: „Soweit dem Beschuldigten mehrere Fälle der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung zum Nachteil einer 15-jährigen Schwimmerin zur Last lagen, erfolgte die Einstellung des Verfahrens, da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte.“
Der Chef der Staatsanwaltschaft weiter: „Soweit dem Beschuldigten sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen zulasten der Schwimmerin im Rahmen eines Trainingslagers im März/April 2010 zur Last lag, wurde das Verfahren nach Durchführung eines privaten Täter-Opfer-Ausgleichs mit Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung mit Zustimmung des Gerichts nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung eingestellt. “
Die Einstellung bestätigten am Donnerstag auch Lurz-Anwalt Norman Jacob und sein Mandant. „Ich bin froh, dass es vorbei ist“, sagte Stefan Lurz gegenüber dieser Zeitung. Erfreut zeigte sich auch Reinhart Stumpf, Präsident des Schwimmvereins SV W 05: „Ich habe im Gegensatz zur Berichterstattung nie daran gezweifelt, dass das Verfahren mit einer Einstellung enden würde.“ Stumpf, der selbst Anwalt ist, weiter: „Ich bin froh, dass diese unnötigen Turbulenzen für den Verein jetzt zu Ende sind.“
Gerüchte über ein intimes Verhältnis zwischen Lurz und der Nachwuchsschwimmerin kursierten bereits im vorigen Frühjahr. Doch die Situation eskalierte, als das Mädchen Ende Juli von zwei Trainerinnen aufgefordert wurde, sich seiner Mutter zu offenbaren. Ihr gegenüber sprach die 15-Jährige dann von erzwungenen Intimitäten mit Lurz sowie mit einem aktiven Sportler des Vereins. Die Mutter informierte den Verein und die Staatsanwaltschaft.
Lurz wurde von den Nachforschungen überrascht. Bei der Rückkehr von der Schwimm-EM Anfang August 2010 erwartete ihn bereits die Kripo, durchsuchte sein Büro und nahm ihn zur Vernehmung mit. Im Schwimmverein sorgten die Nachforschungen für Unruhe. Unter dem Druck mehrerer Vernehmungen nahm das Mädchen den Vorwurf eines gewaltsamen Übergriffes durch Lurz sowie die Beschuldigung gegen den zweiten Verdächtigen zurück.
Was blieb, war der Verdacht, Lurz könne mit einer Schutzbefohlenen intim gewesen sein – ein Vorwurf, der so schwer zu beweisen wie zu widerlegen war. Lurz entschied sich auf Anraten seines Anwaltes zu einem Täter-Opfer-Ausgleich, über dessen Inhalte man sich mit der Rechtsvertreterin des Mädchens einigte. Über den Inhalt des Friedensabkommens vereinbarte man Stillschweigen. Lurz zahlte 3500 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung.
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