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Rente: Arbeitslos kurz vor der Rente: Welche Optionen gibt es?

Rente

Arbeitslos kurz vor der Rente: Welche Optionen gibt es?

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    Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird, der muss nicht verzagen, denn es gibt für Versicherte dann einige Optionen.
    Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird, der muss nicht verzagen, denn es gibt für Versicherte dann einige Optionen. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Die Rente steht kurz vor der Tür und dann passiert noch etwas Unvorhersehbares: Man wird arbeitslos. Für viele Menschen ist das erst einmal ein Schock, allerdings gibt es verschiedene Optionen, wie dann weiter verfahren werden kann. Welche das sind, lesen Sie im Artikel.

    Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die Rente aus?

    Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit für die Rente geringer bewertet als die Erwerbsphasen. Grundsätzlich ist es so, dass Personen, die Arbeitslosengeld erhalten, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Agentur für Arbeit zahlt dann automatisch Beiträge. Allerdings gilt das nur dann, wenn Betroffene im letzten Jahr vor Leistungsbeginn rentenversicherungspflichtig waren, auch wenn das nur für kurze Zeit der Fall war. Das wird Vorversicherung genannt.

    Wer die Vorversicherung nicht erfüllt, kann die Pflichtversicherung bei der Agentur für Arbeit oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

    Die Rentenversicherungsbeiträge, die aufgrund des Arbeitslosengeldes gezahlt wurden, erhöhen in der Regel die Rente, wenn auch nicht in der Höhe einer regulären Beschäftigung. 

    Wer hingegen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, der ist nicht rentenpflichtversichert und so zahlt die Agentur für Arbeit auch keine Beiträge für die spätere Rente.

    Welche Optionen gibt es bei einer Arbeitslosigkeit vor der Rente?

    Wenn Versicherte kurz vor der Rente arbeitslos werden, dann haben sie verschiedene Möglichkeiten in Rente zu gehen, wenn sie die jeweilige Altersgrenze erreicht haben. Laut Deutscher Rentenversicherung verschiedene Renten in Frage, die nachfolgend erläutert werden.

    Regelaltersrente

    Wer die Regelaltersrente beziehen möchte, der muss nur fünf Jahre Wartezeit erfüllen und dann gäbe es nach lediglich fünf Jahren Arbeit Rente. Diese fällt natürlich deutlich geringer aus, als etwa nach 40 Jahren Arbeit, aber die Möglichkeit besteht. Anspruch darauf haben somit fast alle Versicherte, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Letzteres trifft auch Hausfrauen, die ähnlich wie Menschen, die nie gearbeitet haben, bei der Rente in die Röhre schauen. Dank Mütterrente werden sie zusätzlich unterstützt, da sich die Kindererziehungszeit auf die Rente anrechnen lassen.

    Die Altersrente kann ausbezahlt werden, wenn die persönliche Regelaltersgrenze erreicht wurde. So kann man frühestens ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Wann man genau in Rente gehen kann, hängt von Geburtsjahr und Versicherungszeit ab. Für die Jahrgänge bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Menschen, die 1964 oder später geboren wurden, können erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Zu beachten ist, dass die Regelaltersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden kann, auch nicht mit Abschlägen.

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Menschen beantragen, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Beitragsjahre gesammelt haben.

    Auf die 45 Jahre wird Folgendes angerechnet:

    • Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung
    • Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung
    • Pflichtbeiträge wegen Wehr- und Zivildienst
    • Pflichtbeiträge für den Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld

    Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sind hingegen nicht auf die Wartezeit anrechenbar, außer die Leistung wurde durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers fällig, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen.

    Altersrente für langjährig Versicherte

    Personen, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Der Wartezeit werden neben den eigenen Beitragszeiten auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus Minijobs sowie Berücksichtigungszeiten und Anrechnungszeiten gutgeschrieben. 

    Die Altersgrenze hängt wie bei den vorherigen Renten vom Geburtsjahr der Versicherten ab. Wer nach 1954 und vor 1964 geboren wurde, bei dem wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, können die Altersrente für langjährig Versicherte mit 67 Jahren in Anspruch nehmen.

    Diese Altersrente können Versicherte mit 63 Jahren vorzeitig beziehen, allerdings müssen Sie dann mit Abschlägen rechnen. Diese liegen bei 0,3 Prozent pro Monat, maximal aber bei 14,4 Prozent.

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Die Rente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte, die bei Rentenbeginn schwerbehindert sind und zusätzlich eine Versicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben. Schwerbehindert sind der Deutschen Rentenversicherung zufolge Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen. Das kann auch durch bestimmte Krankheiten der Fall sein. Bei Beginn der Rente muss dieser bereits vorliegen.

    Bei Versicherten, die in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren wurden, wird die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge stufenweise angehoben. Diese liegt bei 65 Jahren, wenn Betroffene 1964 oder später geboren wurden. Auch bei dieser Rente ist es allerdings möglich, die mit Abschlägen früher zu beziehen.

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Personen, deren Leistungsvermögen eingeschränkt ist, können vom Rentenversicherungsträger prüfen lassen, ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt.

    Wichtig: Manche Versicherte erfüllen die Voraussetzungen für mehrere Renten. Ist das der Fall, wird die für sie günstigste ausgewählt.

    Grundrente

    Bei der Grundrente handelt es sich streng genommen nicht um eine eigene Rentenart, sondern um einen Zuschlag zur Rente. Voraussetzung dafür ist, dass Versicherte mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt haben. Dazu zählen:

    • Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit
    • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung
    • Pflichtbeiträgen und Berücksichtigungszeiten für die Pflege von Angehörigen
    • Zeiten der Leistung bei Krankheit und Rehabilitation
    • Ersatzzeiten

    Der Rentenversicherungsträger prüft automatisch, ob Versicherte Anspruch auf Grundrente haben, sodass ein Antrag nicht erforderlich ist. Die Auszahlung erfolgt dann auch automatisch.

    Arbeitslosigkeit vor Rente: Mit dem Minijob sammeln Versicherte trotzdem noch Wartezeit

    Wer bis zu zwei Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos geworden ist, aber die 45 Versicherungsjahre noch nicht zusammen hat, kann sich mit einem Minijob behelfen. Dabei ist es laut Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung allerdings wichtig, dass Versicherte in diesem Fall nicht auf die Versicherungspflicht verzichten, sonst können die restlichen Beitragszeiten gesammelt werden. Außerdem sei es auch möglich, die fehlenden zwei Jahre mit Zeiten der Pflege auszugleichen.

    "Zeiten der freiwilligen Versicherung finden nur Berücksichtigung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Für den 2-Jahres-Zeitraum vor dem Rentenbeginn können sie jedoch nicht mitgezählt werden, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt", sagt Sennewald. Dieses Schlupfloch ist auch anwendbar, wenn Versicherte früher aus dem Beruf ausscheiden wollen.

    Übrigens: Allerdings muss die Altersrente an sich beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Eine kostenlose Rentenberatung bietet die Deutsche Rentenversicherung an. Auf dem neuen Online-Portal lässt sich einsehen, wie viel Rente man bekommt.

    Die gute Nachricht: Die Rente steigt immer wieder. Der Rententabelle kann entnommen werden, wie sich das ganz persönlich auf dem Konto auswirkt. Wem das Geld trotzdem nicht reicht, kann entweder Grundsicherung bei der Rente oder als Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds steht bereit. Wer besonders fleißig ist, kann zusätzlich einen Zuschlag von 100 Euro zur Rente bekommen.

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