Sobald Versicherte mit Hilfe der Rentenversicherungsnummer ihre Rente beantragen, bekommen sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenbescheid zugeschickt. Hier sollte besonders aufgepasst werden, denn es kommt immer wieder vor, dass Rentenbescheide falsch sind und Versicherten dadurch Nachteile entstehen. Warum er falsch sein könnte und wie man das prüft, erfahren Sie hier.
Warum kann der Rentenbescheid falsch sein?
Rentenbescheide können aus ganz unterschiedlichen Gründen falsch sein. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat unserer Redaktion auf Anfrage mitgeteilt, dass es sich dabei oftmals unter anderem um folgende Ursachen handelt:
- Falsche Rentenart
- Falscher Rentenbeginn
- Fehlende rentenrechtliche Zeiten
- Fehlerhafte Einkommensanrechnung
- Fehlerhafte Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs
- Fehlerhafte Angaben im Rentenantragsformular
Wie kann man einen Rentenbescheid prüfen?
Für eine umfassende Prüfung des Rentenbescheids fehlt vielen Rentnerinnen und Rentner das nötige Fachwissen. Allerdings können sie ihren Bescheid laut Bundesamt für Soziale Sicherung auf einige Punkte hin trotzdem prüfen und so mögliche Fehler schon selbst aufdecken:
- Stimmen die persönlichen Daten im Rentenbescheid?
- Ist der Versicherungsverlauf vollständig?
- Sind Zeiten der schulischen Ausbildung, Zeiten des Studiums und Zeiten der beruflichen Ausbildung berücksichtigt?
- Sind die Kindererziehungszeiten berücksichtigt?
- Wurde im Rahmen der Einkommensanrechnung (etwa bei der Hinterbliebenenrenten) das richtige Einkommen berücksichtigt?
- Wurden Versorgungsausgleiche aus einer Scheidung berücksichtigt?
- Stimmt die Rentenart?
- Stimmt die angegebene Krankenkasse?
- Wird im Falle einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschuss gezahlt?
- Werden alle Kinder bei der Bestimmung des Pflegeversicherungsbeitrages berücksichtigt?
Was kann man tun, wenn man einen Fehler im Rentenbescheid entdeckt?
Wenn Rentnerinnen und Rentner bei der Prüfung des Rentenbescheids einen Fehler entdecken, dann rät das Bundesamt für Soziale Sicherung dazu innerhalb der Frist einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Das Verfahren ist für Rentner kostenlos.
Laut Deutscher Rentenversicherung beträgt die Widerspruchsfrist für Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland wohnen, einen Monat. Wer im Ausland wohnt, hat drei Monate Zeit.
Beispiel:
Bekommt ein Rentner, der in Deutschland wohnt, den Bescheid am 13. September 2023, dann kann er den Widerspruch bis zum 13. Oktober 2023 einlegen.
Wenn die Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, dann verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.
Wo genau der Widerspruch eingelegt werden muss, ist der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides zu entnehmen.
Ist die Frist für den Widerspruch bereits abgelaufen, dann sollten Rentner bei ihrem jeweiligen Rentenversicherungsträger einen Überprüfungsantrag stellen, wie das Bundeamt für Soziale Sicherung unserer Redaktion mitteilt. Im Paragraph 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch X ist allerdings geregelt, dass im Rahmen eines solchen Überprüfungsverfahrens eine Nachzahlung von Sozialleistungen nur für die letzten vier Jahre vor dem Antrag erfolgt.
Wo kann man sich wegen des Rentenbescheids Hilfe holen?
Rentnerinnen und Rentner können sich bei Versicherungsämtern, bei Versichertenältesten bzw. Versichertenberatern der Rentenversicherungsträger und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger kostenlose Unterstützung holen. Dort können sie auch den Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen, wenn sie dabei Hilfe benötigen.
Wollen Versicherte eine umfassende und individuelle Beratung, dann können die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen.
Wenn ein Rentenbescheid umfassend geprüft werden soll, sind Rentenberater oder Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner, die allerdings kostenpflichtig sind. Das Bundesamt für Soziale Sicherung nennt zudem Sozialverbände wie den VdK.
Was kann man als Rentner tun, damit fehlerhafte Bescheide erst gar nicht passieren?
Damit sich Fehler in den Rentenbescheid erst gar nicht einschleichen können, ist es ratsam einige Zeit vor dem geplanten Rentenbeginn eine Kontenklärung zu veranlassen. Im Rahmen dieser Klärung lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf oder fehlende Angaben bereits im Vorhinein ausmachen. Dadurch können Versicherte unter Umständen auch mehr Rente erhalten.
Zudem rät das Bundesamt für Soziale Sicherung Rentnerinnen und Rentnern, dass sie ihre Renteninformationen, die sie ab dem 27. Lebensjahr bekommen bzw. die Rentenauskunft, die ab dem 55. Lebensjahr zugeschickt wird, sorgfältig zu prüfen. So können Fehler schon frühzeitig erkannt werden. Auf dem neuen Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung kann zudem genau eingesehen werden, wie viel Rente Versicherte später einmal bekommen.
Bei der Beantragung der Rente sollten Versicherte darüber hinaus die Antragsformulare sorgfältig ausfüllen und auch die Merkblätter aufmerksam lesen. Sollten sie sich dabei unsicher sein, können sie Unterstützung bei einem Versicherungsberater des Rentenversicherungsträgers bekommen.
Übrigens: Versicherte sollten sich frühzeitig darum kümmern, dass das Geld im Alter reicht. Ist das nicht der Fall können sie unter Umständen Grundrente bekommen oder Grundsicherung zur Rente beantragen. Auch Zuschüsse und ein Härtefallfonds können Abhilfe schaffen. Außerdem gibt es mit dem Rentenausweis viele Vergünstigungen für Rentnerinnen und Rentner.