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Würzburg: Ärger über hohe Gas-Preise: Was Kunden jetzt tun können

Würzburg

Ärger über hohe Gas-Preise: Was Kunden jetzt tun können

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    Gas ist so teuer wie lange nicht mehr.
    Gas ist so teuer wie lange nicht mehr. Foto: Gareth Fuller, dpa

    Die Gas-Preise sind in den vergangenen Wochen in schwindelerregende Höhen gestiegen. Immer mehr Gas-Billiganbieter drehen wegen der hohen Einkaufspreise ihrer Kundschaft den Hahn zu und kündigen Verträge. Solche plötzlichen Lieferstopps haben Haushalte automatisch und scharenweise von den Billiganbietern zu den sogenannten Grundversorgern gespült. Die Tarife dieser Gaslieferanten waren bislang aber meistens teurer. Was Betroffene jetzt tun können, erklärt Simone Rzehak von der Verbraucherzentrale Bayern in Würzburg.

    Was kann man als Neukunde gegen die teuren Tarife der Gas-Grundversorger tun?

    Das besondere Problem: Manche Gas-Grundversorger haben für die von den Billiganbietern kommenden Neukunden eigene, besonders teure Tarife eingerichtet. Beraterin Simone Rzehak von der Verbraucherzentrale Bayern in Würzburg ist der Meinung, dass eine Aufspaltung in Neukunden und Bestandskunden im Rahmen der Ersatz- und Grundversorgung "nicht dem geltenden Recht entspricht". Darüber gebe es allerdings unterschiedliche Ansichten.

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht derzeit nach eigenen Angaben gegen drei Gasversorger in dem Bundesland juristisch vor, die solche Sondertarife eingeführt haben. Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte Signalwirkung haben.

    Ist ein schneller Wechsel weg vom Grundversorger empfehlenswert?

    Schnäppchenjagd bei den Gas-Tarifen ist zurzeit schwierig. Manche Grundversorger seien günstiger geworden als Billiganbieter, sagt Verbraucherschützerin Rzehak. Die Grundversorger hätten meist Energiebezugsverträge mit langen Laufzeiten, könnten deshalb zwar weniger auf kurzfristige Preissenkungen reagieren, müssten aber auch nicht sofort die Tarife erhöhen wie die Billiganbieter. Die setzen auf kurzfristigen Einkauf von Gas – was wegen der enorm gestiegenen Preise für sie zum Problem geworden ist.

    Vor diesem Hintergrund rät die Verbraucherzentrale NRW, bei einem ins Auge gefassten Anbieterwechsel die Gas-Grundversorger nicht zu verschmähen. Das Problem: Vergleichsportale bezögen die Tarife der Grundversorgung oft nicht in ihre Suchergebnisse ein. Außerdem seien generell manche Angaben dort im Moment veraltet.

    Wie schnell können Neukunden dem Grundversorger wieder kündigen?

    Die Grundversorgung habe eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, sagt Verbraucherberaterin Simone Rzehak. Sie rät allerdings, bevor man kündigt, zu bedenken, dass der Energiemarkt zurzeit sehr unruhig sei. Deswegen bleibe unklar, wann sich die Lage wieder entspannt und eine verlässliche Übersicht über Vertragslaufzeiten und Preisgarantien zu bekommen sei.

    Wer ist überhaupt der Grundversorger beim Gas, wer ist Netzbetreiber?

    Grundversorger ist jenes Unternehmen, das vor Ort die meisten Kunden beliefert - der lokale Platzhirsch also. Nicht immer, aber oft seien das die örtlichen Stadtwerke, lautet der Hinweis der Würzburger Verbraucherschützerin. Wer der Grundversorger ist, wisse zum Beispiel der Netzbetreiber. Der Name des Netzbetreibers wiederum ist auf der Gasrechnung zu finden.

    Wie sollte man gegen den Billiganbieter vorgehen, der die Gaslieferung eingestellt hat?

    Im Zuge des Lieferstopps bei Gas und Strom durch Billiganbieter wie Gas.de oder Stromio wurde Verbraucherinnen und Verbrauchern geraten, Schadensersatz gegen die ehemaligen Versorger zu verlangen. Es ist nach wie vor sinnvoll, sich diese Rechte vorzubehalten, sagt Simone Rzehak. Ob diese Rechte dann auch durchsetzbar sind, "kann durchaus schwierig sein". Denn der Verbraucher gehe das Risiko ein, dass der ehemalige Versorger insolvent wird und dann nichts mehr von ihm zu holen ist.

    Wer dennoch Schadensersatz in Erwägung zieht, muss ermitteln, wie hoch überhaupt der Schaden ist. Dabei handle es sich um jene Mehrkosten, die man beim neuen Anbieter im Vergleich zum vorherigen hat, so Rzehak.

    Wie lange bleibt Zeit, Schadensersatz gegen den Billiganbieter geltend zu machen?

    Für den Schadensersatz gelten laut Rzehak die üblichen Verjährungsfristen, die im Durchschnitt bei drei Jahren liegen – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

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