Wann kann man frühzeitig in Renten gehen und kann man sich einen vorgezogenen Ruhestand überhaupt leisten? Wie wirkt es sich auf die Rente aus, wenn man als Rentner weiter arbeiten möchte? Wie viel darf man hinzuverdienen? Das Rentenrecht ist kompliziert und die finanzielle Planung für die Zeit nach dem Erwerbsleben nicht ganz einfach. Wir haben vier Experten der Deutschen Rentenversicherung zur Telefonaktion in die Redaktion eingeladen. Am Telefon waren Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Anja Bernhardt, Christian Grill und Holger Brach von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. Zwei Stunden lang haben sie alle Fragen der Leser zum Thema Rente beantwortet. Die interessantesten Fragen und Antworten gibt es hier für Sie zusammengefasst.

Wie wirkt es sich auf meine Rente aus, wenn ich als Rentner weiterarbeite?
Bezieher einer Rente können nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Erklärung gegenüber ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, während einer Beschäftigung weiter Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich die Rente zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres.
Wie ist der Hinzuverdienst zur Altersrente geregelt?
Seit 1. Juli 2017 können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro wurde aufgegeben. Ein über diesen Betrag hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen (bestes Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre), wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
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Wird der einmal festgestellte Hinzuverdienst überprüft?
Zur Bestimmung des Hinzuverdienstes prognostiziert die Deutsche Rentenversicherung zu jedem 1. Juli eines Jahres den voraussichtlichen Verdienst im laufenden und im folgenden Jahr, stellt ihn jeweils der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro gegenüber und setzt die Rente für diese Zeit fest. Die Einkommensprognosen für das Vorjahr werden zum darauffolgenden 1. Juli mit dem tatsächlich erzielten Hinzuverdienst rückschauend centgenau verglichen und die Rente unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hinzuverdienstes neu berechnet. Gegebenenfalls entstehende Überzahlungen werden zurückgefordert, Nachzahlungen werden ausgezahlt. Gleichzeitig wird für die nächsten zwölf Monate eine neue Prognose erstellt.
Aktuell können Versicherte Abschläge mit einer Sonderzahlung ausgleichen. Dies kann frühestens ab dem Alter von 50 Jahren geschehen. Wie erhalte ich Informationen über die Höhe des Ausgleichsbetrags?
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder eine Altersrente für langjährige Versicherte in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat, den er die Rente früher beziehen will, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge können ab dem 50. Lebensjahr durch Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Auskunft über die Höhe der Beiträge erhält man bei der Rentenversicherung. Dort erfährt man die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der Rentenminderung sowie die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte. Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden.
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Was passiert, wenn Sonderzahlungen geleistet wurden – der Betroffene dann doch nicht früher in Rente gehen möchte?
Versicherte, die trotz erfolgter Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen nicht vorzeitig in Rente gehen, erhalten eine entsprechend der gezahlten Beiträge erhöhte Rente. Eine Erstattung der Ausgleichszahlung ist nicht möglich.

Welche Änderung war mit der Neuregelung bei den Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2019 verbunden?
Mit der Neuregelung wurde die Zurechnungszeit ab dem 1. Januar 2019 nicht schrittweise, sondern in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit bis 2027 in jedem Jahr um einen Monat, danach jährlich um zwei Monate. Dieser Prozess endet im Jahr 2031, wenn die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht ist.
Was sind Midi-Jobs?
Von einem Midi-Job wird gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig monatlich mehr als 450 Euro und – seit 1. Juli 2019 – höchstens aber 1300 Euro verdient.
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Wie sind Midi-Jobber bislang rentenversichert?
Bei Midi-Jobs besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Midi-Jobber erwerben daher immer eigene Ansprüche in der Rentenversicherung. Midi-Jobber zahlen aber nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Rentenversicherung, wodurch auch nur reduzierte Rentenanwartschaften erworben werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Verdienst in der Gleitzone zwischen 450 und 1300 Euro.
Was wurde durch die Neuregelung bei Midi-Jobs zum 1. Juli 2019 geändert?
Mit der gesetzlichen Neuregelung wurden Geringverdiener stärker bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Dafür wurde die bisherige Gleitzone auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1 300 Euro (bisher 850 Euro) zum sogenannten Übergangsbereich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeweitet. Die entrichteten geringeren Rentenversicherungsbeiträge sollen künftig nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.
Wir haben zwei Kinder im Alter von ein und drei Jahren. Meine Frau geht voll arbeiten. Ich arbeite nur Teilzeit und kümmre mich um die Kinderbetreuung. Ist es sinnvoll, die Kindererziehungszeit bei mir berücksichtigen zu lassen?
Bei Ihrer Frau würde die Bewertung der Kindererziehung wegen der gleichzeitigen Ausübung einer Beschäftigung vielleicht nur begrenzt bewertet werden. Bei Ihnen wird sie jedoch voll bewertet. Die Begrenzung beginnt zurzeit bei einem jährlichen Bruttoverdienst von etwa 41 000 Euro. Wenn Sie gegenüber der Rentenversicherung schon eine Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten zur Mutter abgegeben haben, sollten Sie diese schnellstmöglich ändern, weil das im Normalfall nur zwei Monate rückwirkend geht. In Ihrem Fall wäre aber ein Änderungsantrag für länger zurückliegende Zeiten erfolgversprechend, da Sie sich überwiegend um die Kindererziehung gekümmert haben.

Meine 80-jährige Mutter hat drei Kinder erzogen. Werden ihr noch im Nachhinein die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder bei der Rente angerechnet?
Normalerweise müsste die Kindererziehungszeit in der Rente enthalten sein. Sie können das aus der "Anlage Versicherungsverlauf" zum Rentenbescheid erkennen. Dort müssen "Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung" aufgeführt sein. Wenn das der Fall ist, hat sie die Erhöhung durch die seit diesem Jahr geltende Erhöhung durch die Mütterrente II automatisch bekommen.
Als ich 1961 heiratete, brachte mein verwitweter Mann ein siebenjähriges Kind mit in die Ehe, das ich bis zur Volljährigkeit aufzog. Bin ich berechtigt, für dieses Kind Mütterrente zu beantragen?
Für die Berücksichtigung der Mütterrente war das Kind zum damaligen Zeitpunkt schon zu alt. Kindererziehungszeiten und somit auch die Mütterrente gibt es nur bis zweieinhalb Jahre nach der Geburt. Für die Zeit bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres können Sie jedoch eine Kinderberücksichtigungszeit anerkennen lassen. Das ist eine für die Rente geltende erweiterte Zeit für die Kindererziehung.
Ich bin Jahrgang 1957, habe zwei Kinder (1982 und 1983 geboren). Ich möchte am 1. März 2020 mit Abzügen in Rente gehen. Welche Auswirkungen hat das für die Mütterrente?
Auch Ihnen steht die Mütterrente in vollem Umfang zu. Gehen Sie jedoch vorzeitig mit Abschlägen in die Altersrente, so wirken sich die Abzüge genauso auf die Mütterrente aus wie auf alle anderen Beitragszeiten.
Ich bin seit 2012 Rentnerin und mir ist nicht bewusst, ob ich schon die Mütterrente bekommen habe. Wie kann ich das erfahren?
Wer zum Zeitpunkt der Mütterrente I (1. Juli 2014) und Mütterrente II (1. Januar 2019) eine eigene Rente bezogen hat (Erwerbsminderung oder Altersrente) muss die Mütterrente nicht extra beantragen. Der Zuschlag an Entgeltpunkten erfolgt automatisch. Ein entsprechender Rentenbescheid erging jeweils im ersten Halbjahr nach Einführung. Aus diesen ist ersichtlich, wie viel Sie jeweils mehr bekommen.
Beratung der Deutschen Rentenversicherung Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente? Dann können Sie beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung anrufen: Dort beantworten Experten alle Fragen rund um Prävention, Reha, Rente oder Altersvorsorge. Telefon (0800) 10 00 48 00. Mit acht Beratungsstellen und zahlreichen Sprechtagen stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in ganz Unterfranken zur Verfügung. Auch die über 100 ehrenamtlich tätigen Versichertenberater helfen Ihnen weiter. Die zum eigenen Wohnort nächstgelegene Auskunftsstelle findet man in Internet und kann dort einen Termin vereinbaren unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de