Wer schweigt, hat nicht automatisch zugestimmt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil Ende April entschieden. Zwar bezieht sich das Urteil konkret auf die Postbank. Da es aber um Formulierungen geht, die viele Unternehmen nutzen, glauben Experten, dass es allgemeingültig ist. Kunden jeglicher Banken können daher möglicherweise Kontoführungsgebühren zurückverlangen.
Würzburg/Schweinfurt