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Frickenhausen / Würzburg: Corona-Hilfen für Gastronomie: Noch immer Warten aufs November-Geld

Frickenhausen / Würzburg

Corona-Hilfen für Gastronomie: Noch immer Warten aufs November-Geld

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    Gastronomie im Lockdown: Lokale, für die es sich nicht lohnt, Essen zum Mitnehmen anzubieten, trifft es besonders hart.
    Gastronomie im Lockdown: Lokale, für die es sich nicht lohnt, Essen zum Mitnehmen anzubieten, trifft es besonders hart. Foto: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

    "Keine Gelder bis jetzt erhalten. Alles bis jetzt aus eigener Tasche bezahlt und die Firma am Leben gehalten." So bringt der Gastwirt und Koch Sebastian Stahl in einer Mail seine Situation auf den Punkt. Stahl, Inhaber der Weinstube Ehrbar in Frickenhausen (Lkr. Würzburg), ist wie alle  Gastronomiebetriebe in Deutschland seit November vom Lockdown betroffen: Sein Lokal ist zu.

    Als er noch kochen durfte: Sebastian Stahl in der Küche seiner Weinstube Ehrbar in Frickenhausen. 
    Als er noch kochen durfte: Sebastian Stahl in der Küche seiner Weinstube Ehrbar in Frickenhausen.  Foto: Sara Sophie Fessner

    Essen zum Mitnehmen anzubieten, würde sich für die Weinstube nicht lohnen: "Das funktioniert in der Stadt, aber zu uns hier auf dem Land müssten die Leute extra herfahren. Das würden sie höchstens am Wochenende tun, und dafür rechnet sich der Aufwand nicht." Stahl hat seit November keinerlei Umsatz mehr. Die vom Bund angekündigte Novemberhilfe, die 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Vorjahr umfassen soll, ist bei ihm noch nicht angekommen. Auch nicht ein Abschlag, wie ihn etliche andere Gastronomen bekommen haben. Von der eben erst beantragten Dezemberhilfe gar nicht zu reden.

    Antragsteller bekommen höchst unterschiedliche Bescheide

    Der Frickenhausener Wirt ist kein Einzelfall. Michael Schwägerl, Bezirksgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, berichtet: "Wir haben derzeit sehr viele Anrufe mit einem Thema: Wo bleibt mein Geld?" Die meisten Betriebe hätten ihren Antrag umgehend gestellt, doch die Resultate seien höchst unterschiedlich: "Teilweise kam ein Vorschuss, ohne dass ein Bescheid da war. Dann wiederum kam ein Bescheid, aber keine Zahlung. Und teilweise wurde der Förderbetrag in Dollar ausgewiesen." 

    Ein Kuriosum: Auf den Bescheiden lautete der bewilligte Betrag auf Dollar – ein Softwarefehler, wie das Bundeswirtschaftsministerium meldete. Eine  Dollar-Abrechnung erhielt auch Sebastian Stahl. Das Ärgerliche: Er habe die Auskunft bekommen, "dass diese 'Dollar-Anträge' komplett neu berechnet werden müssen und nun keine Priorität haben, sondern sich erneut in der Bearbeitungswarteschlange hinten anstellen müssen".

    Der Gaststättenverband befürchtet eine Pleitewelle in der Gastronomie

    Dehoga-Bezirksgeschäftsführer Schwägerl kritisiert strukturelle Mängel: "Das zieht sich wie ein sehr langer Kaugummi." Überbrückungsgeld I, Überbrückungsgeld II, Soforthilfe, Novemberhilfe – sämtliche Hilfen hätten andere gesetzliche Grundlagen, sagt Schwägerl. "Hinzu kommt, dass einige Bundesländer andere Richtlinien haben als Bayern. Die Hilfen müssen vereinfacht werden, und sie müssen schneller kommen. Sonst werden einige Betriebe bald zahlungsunfähig oder überschuldet sein."

    Die Probleme gehen auf einen Softwarefehler zurück, teilt das bayerische Wirtschaftsministerium auf Anfrage mit: "Die Software wird vom Bund gestellt und konnte bisher, trotz enormer Anstrengungen der Programmierer, noch nicht komplett fertiggestellt werden. Um dies zu kompensieren, wurden Abschlagszahlungen geleistet, damit die Hilfen möglichst schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden." Die Bundesregierung habe angekündigt, dass die benötigte Software nun am 12. Januar zur Verfügung steht, heißt es es aus dem Ministerium.

    Ein Bild, das keine Erläuterung braucht.
    Ein Bild, das keine Erläuterung braucht. Foto: Boris Roessler, dpa

    So wartet Stahl weiter auf die angekündigte schnelle und unbürokratische Hilfe. Bis vor kurzem hat er auch auf das November-Kurzarbeitergeld für seine drei Festangestellten gewartet – einen Koch und zwei Servicekräfte. Es ging am 7. Januar ein, fast 14 Tage zu spät. "Wenn das Betriebskonto dadurch ins Minus rutscht, sind das weitere Kosten, die ich zu tragen habe", sagt der Gastwirt. Der Betrieb ist auf 100 Prozent Kurzarbeit. Wie in der Branche üblich, hatte Stahl die Gehälter vorgestreckt.

    Mit 28 von sonst 80 Plätzen ist ein Lokal nicht wirtschaftlich zu betreiben

    Verzögerungen bei der Auszahlung des Kurzarbeitergelds treffen die Betriebe besonders hart, sagt  Michael Schwägerl. "Das lief im Frühjahr beim ersten Lockdown besser. Im Moment scheint es sehr bürokratisch zuzugehen." Dabei müsse die Bundesagentur für Arbeit doch inzwischen genügend Erfahrungen gesammelt haben, meint der Dehoga-Bezirksgeschäftsführer. Stattdessen würden ergänzende Fragebögen verschickt. 

    Auch der Frickenhausener Weinstuben-Chef hat einen Fragenkatalog erhalten, als er jetzt die Verlängerung der Kurzarbeit über den 28. Februar hinaus beantragte. Darin soll Stahl unter anderem "ausführlich" begründen, warum er mit einem Arbeitsausfall auch nach dem Lockdown rechnet. Seine Begründung ist kurz und einfach: "Ich kann mit den Abstandsregeln nur 28 der 80 Plätze im Lokal besetzen. Damit kann ich unmöglich wirtschaftlich arbeiten. Das sollte eigentlich inzwischen klar sein."

    Wie hoch die Kurzarbeitsquote ist, lässt sich erst in einigen Monaten sagen

    1200 Anträge auf Kurzarbeit harren derzeit bei der Agentur für Arbeit Würzburg ihrer Bearbeitung, räumt Pressesprecher Wolfgang Albert ein. Der Antragsstau liege an einem deutlichen Anstieg seit November. Damals gab es 290 Neuanzeigen für 1748 Beschäftigte im Agenturbezirk, im Dezember waren es schon 422 Neuanzeigen für 3541 Beschäftigte. Ein "kleiner Peak", wie Albert sagt, der Höchststand vom April mit 41 000 Beschäftigten in Kurzarbeit und einer Kurzarbeitsquote von 19 Prozent dürfte diesmal aber nicht mehr erreicht werden, so seine Einschätzung.

    Protest in Berlin. Aber auch in Unterfranken beklagt der Hotel- und Gaststättenverband mangelnde Effizienz bei den Hilfeprogrammen für die Gastronomie.
    Protest in Berlin. Aber auch in Unterfranken beklagt der Hotel- und Gaststättenverband mangelnde Effizienz bei den Hilfeprogrammen für die Gastronomie. Foto: Paul Zinken, dpa

    Wie hoch die Quote derzeit ist, lasse sich nicht sagen. Unternehmen haben drei Monate Zeit, ihre Anträge einzureichen. Die letzte verlässliche Zahl gibt es deshalb für den August: Damals waren 8,3 Prozent der Beschäftigen im Agenturbezirk Würzburg in Kurzarbeit. Der Bezirk umfasst die Landkreise Kitzingen, Main-Spessart sowie Stadt und Landkreis Würzburg.

    Der Antragsberg soll nun so schnell wie möglich abgetragen werden, sagt Wolfgang Albert: "Die Gewährung der finanziellen Leistungen hat für uns oberste Priorität." Die Agentur habe deshalb Personal aus anderen Bereichen umgesetzt und neue Mitarbeiter eingestellt. Letztere müssten allerdings erst eingearbeitet werden. Zudem habe es über die Feiertage nur kurze Arbeitswochen gegeben, so Albert: "Das macht es nicht einfacher."

    Daten & Fakten zur NovemberhilfeNovember- beziehungsweise Dezemberhilfe kann ausschließlich über "prüfende Dritte", also Steuerberater, Buchprüfer oder Rechtsanwalt beantragt werden. Ausnahme: Soloselbständige, die nicht mehr als 5000 Euro zu erwarten haben, können den Antrag selbst stellen. Das Geld kommt vom Bund, die Bearbeitung der Anträge erfolgt auf Länderebene, in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.Laut bayerischem Wirtschaftsministerium haben im Freistaat bislang 10 426 Soloselbständige (bundesweit 69 326) und 35 433 Betriebe (bundesweit 201 941) einen Antrag auf Novemberhilfe gestellt. Abschlagszahlungen erhielten 8893 Einzelpersonen und 34 469 Betriebe. Das von Betrieben beantragte Fördervolumen beträgt bundesweit knapp 4,2 Milliarden Euro, in Bayern sind es 776 Millionen Euro. Laut einem Rundschreiben des Dehoga sollen die Hauptentschädigungszahlungen ab kommender Woche, also ab 11. Januar, geleistet werden. Zahlen zu Unterfranken gibt es noch keine, so das Wirtschaftsministerium, ebenso wenig zu den Branchen, die Anträge gestellt haben. Das lasse die Software derzeit noch nicht zu.Quellen: Bayerisches Wirtschaftsministerium, Dehoga

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