Vor dem Braunschweiger Landgericht müssen sich mit Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und dem früheren Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer gleich zwei Schlüsselfiguren verantworten. Volkert, jahrelang einer der starken Männer bei VW, wird unter anderem Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen vorgeworfen. Gebauer muss sich wegen gemeinschaftlich begangener Untreue in 40 Fällen verantworten.
In der 81-seitigen Anklageschrift sind auch die auf Drängen Volkerts veranlassten Sonderbonuszahlungen von fast zwei Millionen Euro erfasst, außerdem die von Gebauer bezahlten Reisen und weitere Auslagen für Volkert und dessen Geliebte. Gebauer hatte seinerzeit auf Geheiß des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz gehandelt. Der Prozess gegen Hartz im Januar dieses Jahres hatte bereits tiefe Einblicke in das System VW geboten.
So räumte Hartz über seinen Anwalt vor Gericht ein, Sonderbonuszahlungen für Volkert quasi erfunden zu haben, um diesen „einzukaufen“ und sich dessen Wohlwollen zu sichern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft im Hartz-Prozess ging es schlicht darum, „ein Rundum-Sorglos-Paket für Herrn Volkert“ zu stricken. Dabei zeigte sich die Anklagevertretung überzeugt, dass Volkert Hartz seinerzeit mit der unmissverständlichen Aufforderung „dann mach' mal was“ angestiftet hat, ihn wie einen Top-Manager zu bezahlen.
Gebauer wiederum war im VW-Konzern das Bindeglied zwischen Hartz und dem Betriebsrat. Er organisierte Reisen und rechnete sie teilweise mit Eigenbelegen ab. Gebauer trug bereits zu Beginn des VW-Skandals mit einem Geständnis zur Aufklärung bei.
Während das Verfahren gegen Hartz nach nur zwei Tagen endete, ist im Volkert-Gebauer-Prozess mit einem längeren Verfahren zu rechnen. Die Urteilsverkündung ist nach jetziger Planung des Gerichts für den 24. Januar 2008 vorgesehen.