Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten
Main-Post Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Würzburg/Eußenheim: Fitnessstudios im Lockdown: Diese Rechte haben Mitglieder

Würzburg/Eußenheim

Fitnessstudios im Lockdown: Diese Rechte haben Mitglieder

    • |
    • |
    Viele Fitnessstudio-Betreiber zeigen ihren Kunden im Lockdown eine automatische Vertragsverlängerung als einzige Lösungsmöglichkeit auf.
    Viele Fitnessstudio-Betreiber zeigen ihren Kunden im Lockdown eine automatische Vertragsverlängerung als einzige Lösungsmöglichkeit auf. Foto: HMB Media / Heiko Becker

    Die bundesweite Schließung der Fitnessstudios wegen des Coronavirus sorgt noch immer  für Verunsicherung. Viele Verbraucher stellen sich die Frage, ob sie weiterhin zur Zahlung ihrer Beiträge verpflichtet sind und ob Betreiber die Verträge wegen des Lockdowns verlängern dürfen.

    "Nicht selten wurde den Betroffenen eine Verlängerung des Mitgliedsvertrages um die entsprechenden Wochen angeboten, was grundsätzlich eine gute Lösung darstellt, sofern sie einvernehmlich getroffen wird", so Carina Schütz vom Verbraucherservice Bayern (VSB) aus Würzburg. Zahlreiche Fitnessstudio-Betreiber agierten der Juristin zufolge jedoch im Alleingang und teilweise gegen den ausdrücklichen Willen der Mitglieder, indem sie eine automatische Vertragsverlängerung als einzige Lösungsmöglichkeit aufzeigten. Einem Urteil des Landgerichts Würzburg aus dem Oktober des vergangenen Jahres zufolge ist das allerdings keine wettbewerbswidrige Täuschung.

    Unterdessen hat das Amtsgericht Papenburg in Niedersachsen vorläufig entschieden, dass einseitige Vertragsverlängerungen durch das Unternehmen gegen den Willen des Verbrauchers nicht möglich sind. Außerdem können Verbraucher gezahlte Beiträge zurückzufordern, wenn Fitnessstudios aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen waren. Noch ist das Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres nicht rechtskräftig.

    Mühsamer Weg zu Gutscheinen

    Die Möglichkeit des Unternehmers, statt der Auszahlung einen Gutschein auszustellen, besteht weiterhin, aber nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden. In der Realität sei es jedoch sehr mühsam, einen solchen Gutschein zu erwirken, so Schütz. Doch es geht auch verbraucherfreundlicher. Zum Beispiel hat die "Fitnessoase" in Eußenheim (Lkr. Main-Spessart) seit November des vergangenen Jahres keine Gebühren von den Mitgliedern eingezogen und die Verträge nicht gegen den Willen der Kunden verlängert. Inhaberin Renate Weißenberger stört, dass "Knebelverträge ein schlechtes Licht auf die Branche werfen und Kunden abschrecken". Viele Betriebe stünden derzeit wirtschaftlich ohnehin schlecht da. Wenn jetzt auch noch der Eindruck erweckt werde, dass alle Verträge quasi unkündbar seien, wäre das auch für die Zeit nach der Pandemie fatal.

    Auch der Verbraucherberaterin Schütz zufolge dürfe man nicht alle Anbieter über einen Kamm scheren. Eine Tendenz, ob kleine Fitnessstudios oder große Ketten in der Corona-Krise bei Verträgen verbraucherfreundlicher vorgehen würden, sei nicht auszumachen. Allerdings sei die telefonische Erreichbarkeit bei kleinen Unternehmen in der Regel besser und das Verhältnis zum Kunden persönlicher, wodurch sich Fragen und Probleme oft einfacher und direkter klären ließen. Bei großen Ketten würden die Kunden laut Schütz oft sehr lange oder gar vergeblich auf eine Antwort warten, die dann nicht selten nur aus einem Standardschreiben bestehe.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden