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Würzburg: Photovoltaik auf dem Dach ist ein Fall für die Steuer: Experten erklären, was zu beachten ist

Würzburg

Photovoltaik auf dem Dach ist ein Fall für die Steuer: Experten erklären, was zu beachten ist

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    Die Energie der Sonne für Strom nutzen: Wer sich eine Photovoltaikanlage aufs Hausdach installieren lässt, muss mit Blick aufs Finanzamt einiges beachten.
    Die Energie der Sonne für Strom nutzen: Wer sich eine Photovoltaikanlage aufs Hausdach installieren lässt, muss mit Blick aufs Finanzamt einiges beachten. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Erdgas und Heizöl sind in den vergangenen Monaten extrem teuer geworden, weshalb vor allem die Energie der Sonne als Alternative populär ist. Für immer mehr Haushalte sind somit Photovoltaikanlagen auf dem Dach erstrebenswert. Doch Vorsicht: Das Finanzamt hat ein Auge drauf.

    Binnen eines Jahres ist die Zahl der auf Firmengebäuden und Privathäusern installierten Solarstrom-Anlagen um 10,1 Prozent gestiegen, wie das Statistische Bundesamt im Juni mitteilte. Das zeigt: Photovoltaik ist ein Boom.

    Wer damit den mittlerweile extrem teuren Strom aus dem Netz sparen und vielleicht noch ein paar Euro dazuverdienen will, muss allerdings genau planen. Die wichtigsten Fragen und Antworten – vor allem mit Blick auf den Fiskus und die Wirtschaftlichkeit.

    Ich will mir eine Photovoltaikanlage aufs Hausdach montieren lassen. Was muss ich abseits der reinen Installationsarbeiten im Vorfeld beachten?

    Rechtzeitig vor dem Kauf sollte eine neutrale Energieberatung in Anspruch genommen werden, rät Judit Maertsch vom Verbraucherservice Bayern in Würzburg. Außerdem sollte eine auf Solarthemen spezialisierte Steuerberaterin oder ein Steuerberater hinzugezogen werden, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage und deren Folgen mit Blick aufs Finanzamt zu klären.

    Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf seiner Website unter dem Stichwort Photovoltaikanlagen eine Übersicht über Hinweise und Formulare. Maertsch rät zudem zu einer Ertragsprognose der Anlage, die der installierende Fachbetrieb erstellen könne.

    Ob sich Photovoltaik auf dem Dach für Privathaushalte rentiert, hängt laut Maertsch von vielen Faktoren ab. Die Dachneigung der Anlage, die gewählte Himmelsrichtung und die Art der Finanzierung zählten dazu. Nicht zu vergessen die Frage, wie viele Personen in dem Haushalt leben und wie viel von dem erzeugten Solarstrom deshalb selbst verbraucht wird. Denn das wiederum zeige, wie viel eingekaufter "Fremdstrom" im Umkehrschluss noch anfällt.

    Auf was schaut das Finanzamt bei privaten Photovoltaikanlagen ganz besonders?

    Für den Fiskus seien zwei Dinge wichtig, erklärt Steuerexperte Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft in Berlin: ob der Betrieb der Photovoltaikanlage eine "unternehmerische Tätigkeit" ist und ob mit dem Verkauf von Solarstrom ins öffentliche Netz ein Gewinn erzielt wird.

    Finanzexpertin Maertsch ergänzt: Wer eigenen Solarstrom nutzt und den Überschuss gegen Entgelt ins öffentliche Netz abgibt, für den fallen Ertrags- und Umsatzsteuer an. Unter bestimmten Bedingungen könne man sich davon aber befreien lassen.  Gewerbesteuer hingegen sei kein Thema.

    Was hat es mit der Ertragssteuer auf sich?

    Darunter ist laut Maertsch die Einkommensteuer auf "Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb" zu verstehen, wie es in der "Anlage G" der Steuererklärung heißt. Dabei werden die Betriebsausgaben der Solaranlage von den Betriebseinnahmen abgezogen. Zu diesen Einnahmen zählt zum einen das, was man über die Einspeisung ins Netz bekommt, zum anderen das, was man durch den Eigenverbrauch "verdient".

    Klingt kompliziert, lasse sich aber meistens einfach lösen, so Maertsch. Denn bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 10 Kilowatt peak (kWp) könne dem Finanzamt per formlosem Antrag erklärt werden, dass die Anlage ohne Absicht auf Gewinn läuft.

    Die Steuerbehörde spreche  bei dieser sogenannten Vereinfachungsregelung von einer "Liebhaberei", so Experte Seltmann. Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung müsse dann nicht erstellt werden, die Ertragssteuer entfällt also.

    Was ist zu beachten, wenn ich den Strom meiner Solaranlage zumindest zum Teil direkt im Haus verwende?

    Dieser Eigenverbrauch sei steuerlich nur dann relevant, "wenn man die Umsatzsteuerpflicht wählt oder eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt – oder beides", schreibt Seltmann auf dem Beratungsportal Solarserver. Vereinfacht ausgedrückt: Wer eine nicht allzu große Photovoltaikanlage hat und sie als Liebhaberei betreibt, muss sich beim Eigenverbrauch des Stroms in puncto Steuern keine Gedanken machen.

    Und was ist mit der Umsatzsteuer?

    Grundsätzlich gilt: Wer mit seiner Photovoltaikanlage Einnahmen erzielt, ist ein Fall für die Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob Gewinn entsteht. Die Umsatzsteuer müsse dem Finanzamt in der Regel vierteljährlich gemeldet werden, so Maertsch weiter.

    Keine Umsatzsteuer muss aber derjenige zahlen, der beim Finanzamt die sogenannte Kleinunternehmerregelung wählt. Kleinunternehmer in diesem Sinne sei, wer mit der Solaranlage 2021 nicht mehr als 22.000 Euro und 2022 nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz gemacht hat.

    Das mag für viele Betreiber von Vorteil sein, hat aber einen Haken: Wer nicht unter die 19 Prozent Umsatzsteuer fällt, könne gegenüber dem Fiskus keine Vorsteuer zum Beispiel beim Kauf der Photovoltaikanlage geltend machen, erläutert die Würzburger Finanzexpertin. Also seien dann die Anschaffungskosten kalkulatorisch höher, was sich auf die Rentabilität auswirke. Welcher Weg letztendlich der beste ist, sollte nach Maertschs Meinung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geklärt werden.

    Welche Fristen muss ich gegenüber dem Finanzamt beachten, wenn ich auf dem Dach eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nehme?

    Innerhalb eines Monats müsse dem Fiskus die Inbetriebnahme digital gemeldet werden, lautet der Hinweis der Würzburger Beraterin. Schon deshalb, weil wegen der Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom der Betreiber oder die Betreiberin als gewerblich tätig gelte. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat unter www.finanzamt.bayern.de/LfSt eine Übersicht zum Herunterladen parat, was in diesem Fall zu beachten und auszufüllen ist.

    Was kann ich von der Steuer absetzen, wenn auf meinem Hausdach eine Photovoltaikanlage läuft?

    Die Liste ist nach Angaben von Maertsch lang: Laufende Kosten für Wartung oder Reparatur zählen demnach genauso dazu wie Zählermiete, Zinsen aufs Darlehen, normale Abschreibung und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner Betriebe (Paragraf 7g, Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes). Außerdem seien Ausgaben für Versicherungen der Anlage und das Honorar für die Steuerberatung absetzbar.

    Ich will mich zum Beispiel über eine Genossenschaft an einer fremden Solaranlage finanziell beteiligen. Was ist hier wegen der Steuer zu beachten?

    Wer das tut, muss in seiner Steuererklärung die erhaltene Dividende zu seinen Kapitaleinkünften hinzurechnen, teilt Maertsch mit.

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