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Bad Neustadt: Rhön-Klinikum: Nächste Phase im Streit um Mehrheit

Bad Neustadt

Rhön-Klinikum: Nächste Phase im Streit um Mehrheit

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    Der Vorstand des Rhön-Klinikums in Bad Neustadt (hier der Blick auf den Campus) will im Kampf zwischen Asklepios und B. Braun Melsungen eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre einberufen.
    Der Vorstand des Rhön-Klinikums in Bad Neustadt (hier der Blick auf den Campus) will im Kampf zwischen Asklepios und B. Braun Melsungen eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre einberufen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Der Machtkampf um die Mehrheit an der börsennotierten Rhön-Klinikum AG in Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) geht in die nächste Phase: Der Vorstand des Krankenhausunternehmens hat die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen – und zwar im Sinne des Hamburger Klinikkonzerns Asklepios. Das geht aus einer "Rhön"-Mitteilung vom späten Dienstagabend hervor.

    Asklepios hatte durch Zusammenlegung der Aktien mit "Rhön"-Gründer Eugen Münch Ende Februar die Weichen für die Mehrheit an dem Bad Neustadter Unternehmen gestellt. Dagegen wehrt sich die B. Braun Melsungen AG, die etwa 25 Prozent der "Rhön"-Aktien hält. Die Hessen stellten vor eineinhalb Wochen den Antrag auf eine außerordentliche Hauptversammlung, bei der sie unter anderem die Machtverhältnisse im "Rhön"-Aufsichtsrat zu ihren Gunsten verschieben wollten. Kurz darauf hielt Asklepios mit einem ähnlichen Antrag dagegen.

    Warum sogar ein Gericht bemüht wurde

    In diesem Machtkampf der Giganten schlug sich Mitte vergangener Woche der "Rhön"-Vorstand auf die Seite von Asklepios. Nun folgte der Beschluss, am 3. Juni eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre einzuberufen. Wegen der Corona-Einschränkungen werde sie wahrscheinlich online abgehalten. Darüber muss noch der Aufsichtsrat entscheiden.

    Die reguläre und für Mitte Juni geplante Hauptversammlung werde bis spätestens 31. August verschoben, heißt es in der Mitteilung weiter. Dieses Treffen sei als Präsenzveranstaltung vorgesehen. Dem Rhön-Klinikum zufolge hat der Aktionär B. Braun indes per Gericht eine Ermächtigung vorgelegt zur Einberufung einer außerordentlichen und ebenfalls virtuellen Hauptversammlung, die dann seinem Bestreben folgen soll.

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