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Bürgergeld: Welche Änderungen müssen Sie dem Jobcenter melden?

Bürgergeld

Bürgergeld: Welche Änderungen müssen Sie dem Jobcenter melden?

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    Wichtige Veränderungen im eigenen Leben, wie die Aufnahme eines Minijobs, muss man dem Jobcenter mitteilen.
    Wichtige Veränderungen im eigenen Leben, wie die Aufnahme eines Minijobs, muss man dem Jobcenter mitteilen. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

    Neuer Job? Neue Wohnung? Ein unerwartetes Erbe? In diesen und noch vielen anderen Fällen müssen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger dem Jobcenter eine sogenannte Veränderungsmitteilung schicken. Denn: Die Höhe des Bürgergeldes könnte sich dadurch erhöhen oder verringern.

    Über welche Änderungen man das Jobcenter informieren muss, lesen Sie auf www.suedkurier.de: Bürgergeld: Diese Änderungen muss man dem Jobcenter mitteilen.

    Der Südkurier ist eine Medienmarke der Mediengruppe Pressedruck. Weitere Angebote sind die Augsburger Allgemeine, die Main-Post und ka-news.de. Im Verbund mit der Allgäuer Zeitung zählt die Mediengruppe Pressedruck zu den führenden Regionalmedien in Deutschland.

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