Neuer Job? Neue Wohnung? Ein unerwartetes Erbe? In diesen und noch vielen anderen Fällen müssen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger dem Jobcenter eine sogenannte Veränderungsmitteilung schicken. Denn: Die Höhe des Bürgergeldes könnte sich dadurch erhöhen oder verringern.
Über welche Änderungen man das Jobcenter informieren muss, lesen Sie auf www.suedkurier.de: Bürgergeld: Diese Änderungen muss man dem Jobcenter mitteilen.
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