Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten
Finanzen
Icon Pfeil nach unten

Elterngeld-Kürzung 2025: Einkommensgrenze steigt – Wer ab April kein Elterngeld mehr bekommt

Elterngeld

Elterngeld-Kürzung 2025: Einkommensgrenze steigt – Wer ab April kein Elterngeld mehr bekommt

    • |
    • |
    Ab April 2025 haben weniger Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld nach der Geburt ihres Kindes.
    Ab April 2025 haben weniger Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld nach der Geburt ihres Kindes. Foto: Christin Klose, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Die Bundesregierung ist auf Sparkurs – das betrifft auch das Elterngeld. Denn die Einkommensgrenze, bis zu der Eltern Anspruch auf die Unterstützung haben, wird weiter gesenkt. Schon im April 2024 wurde sie in einem ersten Schritt herabgesetzt. Den zweiten Schritt will die Regierung im April 2025 nehmen. Wie hoch sie dann ist, lesen Sie hier.

    Elterngeld-Kürzung: Das sind die Einkommensgrenzen ab April 2024 und 2025

    Bis März 2024 konnten Eltern, deren gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen bei bis zu 300.000 Euro lag, Elterngeld beantragen. Bei Alleinerziehenden lag die Grenze bei 250.000 Euro.

    In der hitzigen Debatte um den Bundeshaushalt 2024 hatte sich Familienministerin Lisa Paus (Grüne) schlussendlich allerdings für Kürzungen beim Elterngeld entschieden. Denn das sei der größte Posten in ihrem Etat gewesen, berichtet die Tagesschau. Eltern erhalten nun aber nicht weniger Geld, sondern die Zahl der Anspruchsberechtigten wird schrittweise herabgesetzt.

    In einem ersten Schritt wurde die Einkommensgrenze laut der Bundesregierung zum 1. April 2024 zunächst auf 200.000 Euro herabgesetzt. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Paare und Alleinerziehende. Ein Jahr später, also zum 1. April 2025, wird die Grenze auf 175.000 Euro herabgesetzt.

    Zum Vergleich: Das durchschnittliche Haushaltsbruttoeinkommen in Deutschland lag 2021 laut dem Statistischen Bundesamt bei 4979 Euro monatlich. Das entspricht einem Jahreshaushaltseinkommen von 59.748 Euro. Von der Kürzung betroffen sind folglich nur überdurchschnittlich gut verdienende Paare und Familien.

    Wie viele Monate wird das Elterngeld ausgezahlt?

    Mit dem Elterngeld soll laut dem Bundesfamilienministerium fehlendes Einkommen ausgeglichen werden, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und ihre Arbeit unterbrechen beziehungsweise einschränken. Insgesamt stehen den Eltern 14 Monate des sogenannten Basiselterngeldes zu. Die Eltern können die Monate untereinander aufteilen. Ein Elternteil muss dabei jedoch mindestens zwei beziehungsweise maximal zwölf Monate in Anspruch nehmen. Alleinerziehende hingegen dürfen den gesamten Zeitraum Elterngeld beziehen.

    Für Frühcheneltern, deren Kind mehr als sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommt, gibt es früher Elterngeld. Denn die Zeit vor dem eigentlichen Geburtstermin wird ebenfalls unterstützt.

    Was sich zum 1. April 2024 noch geändert hat: Wenn Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen wollen, bekommen sie dies nur noch für maximal einen Monat im ersten Lebensjahr des Kindes. Ausnahmen gibt es jedoch beim ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und bei Frühchen und Mehrlingen.

    Übrigens: Wer die Steuerklasse wechselt, kann unter Umständen mehr Elterngeld bekommen.

    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen des Elternteils, der das Kind betreut, vor der Geburt war. Außerdem kommt es auch darauf an, ob das Einkommen nach der Geburt wegfällt.

    Bislang bekommen Eltern mit höheren Einkommen 65 Prozent dessen, was sie vor der Geburt verdient haben. Eltern mit geringerem Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent.

    Auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums kann berechnet werden, wie viel Elterngeld eine Person nach der Geburt bekommen könnte.

    Übrigens: Das Kindergeld gibt es zusätzlich zum Elterngeld.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden