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Elterngeld: Seit wann gibt es die Familienleistung in Deutschland?

Familie

Seit wann gibt es Elterngeld?

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    Mehr Zeit für die Familie: Nach der Geburt des Nachwuchses steht den Eltern das quasi nach ihnen benannte Elterngeld zu.
    Mehr Zeit für die Familie: Nach der Geburt des Nachwuchses steht den Eltern das quasi nach ihnen benannte Elterngeld zu. Foto: Marco Rauch, dpa

    Wenn Nachwuchs die Familie bereichert, verändert sich auch das Leben der Eltern. Der Fokus wird neu ausgerichtet und gar nicht mal so selten dürfte sich die Welt von Vater und Mutter ausschließlich um das Nesthäkchen drehen.

    Obendrein stellt sich aber auch die Frage: Wie geht es kurzfristig weiter? Wie wird die Elternzeit aufgeteilt, kommt neben Kindergeld auch Unterstützung in Form von Elterngeld infrage? Die Antworten fallen von Familie zu Familie, von Paar zu Paar unterschiedlich aus. Und erst recht bei Alleinerziehenden, für die es umso schwieriger ist, Beruf und Fürsorge für den Nachwuchs unter einen Hut zu bekommen.

    In diesem Artikel geht es um das Elterngeld und konkret um die Frage, wie lange es diese staatliche Unterstützung schon gibt.

    Elterngeld: Was ist darunter zu verstehen?

    Das vom Familienministerium bereitgestellte Familienportal beschreibt Elterngeld als „Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern“. Mit dieser Familienleistung soll Eltern ermöglicht werden, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

    Unterschieden wird zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Es sind auch Kombinationen zwischen diesen Varianten möglich.

    Elterngeld: Für wen ist es gedacht?

    Elterngeld steht laut dem Familienportal Vätern und Müttern zu, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland leben und gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten. Auch ausländischen Eltern kann die Leistung zustehen, dafür müssen diese aber weitere Voraussetzungen erfüllen.

    Elterngeld gibt es für das leibliche Kind, für das leibliche Kind von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner, für das Adoptivkind – auch bei Stiefkindadoptionen und wenn das Adoptionsverfahren noch läuft. Sowie in besonderen Fällen auch für das Enkelkind, das Urenkelkind, die Nichte oder den Neffen und die Schwester oder den Bruder. Es kommt nicht auf das Arbeitsverhältnis des Beziehers an.

    Elterngeld: Wie hoch ist es?

    Die Höhe des Elterngelds hängt dem Familienportal zufolge nicht nur von der gewählten Variante, sondern auch vom bisherigen Einkommen ab. Auch das während des Bezugs fließende Einkommen, anderen staatlichen Leistungen wie etwa dem Bürgergeld, die Anzahl der Neugeborenen sowie weitere Kinder in der Familie haben einen Einfluss auf die Höhe.

    Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro monatlich, bei ElterngeldPlus sind es zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Im Falle von Zwillingen oder älteren Geschwistern sind Zuschläge drin. Den jeweiligen Mindestbetrag können auch Bürger beziehen, die bisher kein Einkommen hatten oder nach der Geburt genauso viel verdienen wie zuvor.

    Elterngeld: Seit wann gibt es die Leistung?

    Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt und ist damit ein Baby der ersten Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel. Die Leistung ersetzte damals das Erziehungsgeld, das laut dem Familienministerium „eine Aufgabenteilung mit verlängerten Erwerbsunterbrechungen der Mütter zugunsten des hauptverdienenden Vaters gefördert“ hat.

    Übrigens: Ein Top-Ökonom würde das Elterngeld am liebsten beerdigen. Neben Elterngeld und Kindergeld gibt es noch weitere finanzielle Unterstützungen für Eltern. Zuletzt wurde die Einkommensgrenze für das Elterngeld herabgesenkt.

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