Das Elterngeld soll Eltern nach der Geburt Ihres Kindes finanziell unterstützen. Anspruch auf das Geld haben laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige sowie Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner.
Berücksichtigt werden dabei die sogenannten „Lebensmonate“ des Kindes. Die Zahlung kann also genau ab dem Zeitpunkt beginnen, ab dem das Kind geboren ist. Doch um die herausfordernde Zeit als frisch gebackene Eltern gut bewältigen zu können, ist es wichtig zu wissen, wie lange man es bekommt.
Elterngeld: Wie lange bekommt man es je nach Art der Sozialleistung?
Dies hängt zunächst einmal davon ab, für welche Art der Sozialleistung man sich entscheidet – ob für Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem oder Partnerschaftsbonus.
Paare und getrennt Erziehende können 14 Basiselterngeldmonate untereinander aufteilen, wie das Familienportal des BMFSFJ schreibt. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass mindestens ein Elternteil in zwei Lebensmonaten nach der Geburt weniger Einkommen hat als zuvor. Auch Alleinerziehende können über die Dauer von 14 Monaten die Zahlung erhalten.
ElterngeldPlus kann man hingegen doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Dadurch kann sich insgesamt sogar die Zahlung erhöhen. Eltern, die sich für den Partnerschaftsbonus entscheiden, können schließlich als einzelner Elternteil jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, sofern sie beide in Teilzeit arbeiten. Das gilt auch für Alleinerziehende.
Elterngeldmonate lassen sich zudem untereinander aufteilen, sodass man das Basiselterngeld hintereinander oder abwechselnd bezieht. Wollen beide Elternteile das Geld gleichzeitig bekommen, ist dies für einen Lebensmonat möglich.
Laut dem Familienportal gilt aber:
- Basiselterngeld kann man nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bekommen
- Ein Elternteil kann maximal 12 Lebensmonate Basiselterngeld bekommen
- Ein Elternteil muss mindestens 2 Lebensmonate Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beantragen
- Bekommt man in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld, verbraucht man zusammen 2 Lebensmonate.
Über den 14. Lebensmonat hinaus kann man nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen. Hier erfolgt die Zahlung maximal bis zum 32. Lebensmonat. Insofern erhalten Eltern das Geld, bis das Kind zwei Jahre und acht Monate alt ist. Zu beachten ist dabei jedoch, dass man den Bezug in dem Fall nicht mehr unterbrechen darf. Beantragt der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld, können sich Eltern nach dem 14. Lebensmonat abwechseln. Gibt es nach dem 14. Lebensmonat allerdings einen Monat, in dem beide kein ElterngeldPlus mehr bekommen, entfällt der Anspruch auf weiteres Geld.
Es gibt aber auch Sonderfälle beim Basiselterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024. Beispielsweise, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem Entbindungstermin zur Welt kommt. Auch Mehrlingsgeburten, eine Behinderung des Kindes oder der Geschwisterkinder haben Einfluss auf die Bezugsdauer und können dazu führen, dass Eltern Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner bekommen können
Bekommen Eltern von Frühgeborenen länger Elterngeld?
Bei Frühgeborenen, die nach August 2021 zur Welt gekommen sind, entscheidet außerdem der Zeitraum über eine Erweiterung der Zahlung von Basiselterngeld:
- Wird das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin geboren: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
- Wird das Kind mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin geboren: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
- Wird das Kind mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin geboren: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
- Wird das Kind mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin geboren: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld
Die zusätzlichen Basiselterngeldmonate lassen sich dem Familienportal zufolge auch als ElterngeldPlus nehmen, wodurch sich die Zahlungsdauer nochmal erhöht.
Übrigens: Manche Eltern fragen sich, wann das Elterngeld im Jahr 2024 gezahlt wird. Darauf gibt es eine eindeutige Antwort.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden