Für frisch gebackene Eltern war der Ablauf seit einigen Jahren klar: Nach der Geburt eines Kindes mussten Eltern selbst aktiv werden, um Kindergeld zu beantragen. Verschiedene Formulare mussten ausgefüllt und mit Nachweisen, wie der Geburtsurkunde, versehen werden, um bei der Familienkasse einen Antrag auf Kindergeld zu stellen. Diese Zeiten sind nun allerdings vorbei, wie es in einer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit heißt. Auf welche Änderung sich neue und werdende Eltern einstellen können und wie diese dabei hilft, einfacher an Kindergeld zu kommen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Post von der Familienkasse: So erhalten Eltern jetzt fast automatisch Kindergeld
Bereits im Januar 2024 hat die Familienkasse ein neues Verfahren eingeführt, das Familien nach der Geburt eines Kindes die Beantragung von Kindergeld erheblich erleichtern soll. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, bekommen frisch gebackene Eltern inzwischen automatisch ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code nach der Geburt ihres Kindes zugesandt. Der Code führt zu einem bereits teilweise vorausgefüllten Online-Antrag. Laut der Bundesagentur für Arbeit soll dieser Prozess dafür sorgen, dass der Kindergeld-Antrag vollständig digital und ohne das Einreichen von weiteren Nachweisen abgeschlossen werden kann. Eine SPD-Politikerin hat in diesem Zusammenhang übrigens gefordert, dass es in Zukunft auch ohne Kindergeld-Antrag möglich sein sollte, die Zahlung zu erhalten.
Bei diesem Prozedere fragen sich allerdings einige Eltern, woher die Familienkasse überhaupt Kenntnis davon hat, dass der Nachwuchs bereits auf die Welt gekommen ist. Wir haben in diesem Zusammenhang eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit gestellt. Wie ein Sprecher mitteilte, erhält die Familienkasse Kenntnis von der Geburt eines Kindes durch eine automatische Übermittlung der Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern an die Familienkasse. „Neben der Steueridentifikationsnummer erhält die Familienkasse Name und Anschrift der Eltern sowie natürlich des Kindes nebst Geburtsdatum und -ort“, erklärte der Sprecher im Rahmen unserer Anfrage. Diese Informationen würden dann im teilweise vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld voreingeblendet, sodass die Antragsteller direkt mit dem Ausfüllen fortfahren könnten.
Wer bei dem Verfahren auf technische Probleme stößt, sollte nicht zögern, die Familienkasse zu kontaktieren, rät der Sprecher: „Sollte doch einmal etwas nicht wie erwartet funktionieren oder Fragen auftreten, so können junge Eltern jederzeit direkt online eine Mitteilung an die Familienkasse senden.“
Kindergeld und Kinderzuschlag – Familien sollen leichter Zugang erhalten
Jüngst teilte die Familienkasse zudem mit, dass zusätzliche digitale Angebote ausgebaut wurden, um sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten leicht Zugang zu den Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten. Diese Anträge können nun vollständig online über die Plattform BundID gestellt werden, wo Benutzer aus verschiedenen Identifizierungsmethoden wählen können, wie ELSTER oder eID. Sämtliche Dokumente und Nachweise können ebenfalls online eingereicht werden.
Im Jahr 2023 kamen nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes 693.000 Kinder zur Welt. Für die ersten drei Quartale des Jahres 2024 – also bis September – lagen dem Bundesamt ebenfalls erste Zahlen vor. Laut diesen zeigte sich, dass es im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Rückgang der Geburten um 2,9 Prozent gab. Dies setzt laut dem Bundesamt den Trend fort, der bereits im Jahr 2023 beobachtet wurde, als die Geburtenzahl um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Dieser fortlaufende Rückgang, der sich 2024 zumindest verlangsamt hat, könnte dem Statistischen Bundesamt zufolge auf verschiedene Faktoren wie wirtschaftliche Bedingungen, soziale Trends und möglicherweise auch auf veränderte Familienplanungsmuster zurückzuführen sein.
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