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Höhe Kindergeld: Gibt es noch eine Staffelung?

Kindergeld

Staffelung beim Kindergeld: Gibt es sie noch?

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    Fester Betrag beim Kindergeld: Wurde die Staffelung bei der Leistung abgeschafft?
    Fester Betrag beim Kindergeld: Wurde die Staffelung bei der Leistung abgeschafft? Foto: Christin Klose/dpa-tmn (Symbolbild)

    Ist der Nachwuchs auf der Welt, sind Glückwünsche, Geschenke und erfreute Gesichter von Familie, Freunden und Bekannten sicher. Auch dem Kindergeld, mit dem der Staat Erziehungsberechtigte unterstützt, steht nichts im Weg. Allerdings muss es zunächst beantragt werden.

    Der Antrag auf Kindergeld funktioniert online mit dem Formular der Familienkassen. Nach der Geburt des Kindes bleibt noch etwas Zeit dafür, denn die Leistung wird bis zu sechs Monate rückwirkend gewährt. Das Kindergeld wird dann monatlich ausgezahlt, wobei es feste Termine für die Überweisung gibt.

    In der Regel fließt es bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld aber sogar über den 25. Geburtstag hinaus gezahlt. Aber wie sieht es mit der Höhe des Kindergeldes für jedes einzelne Kind aus?

    Höhe des Kindergeldes: Gibt es noch eine Staffelung?

    Mittlerweile macht der Staat keinen Unterschied mehr, ob es sich um das erste, dritte oder achte Kind handelt, für das Eltern Kindergeld bekommen. Für jedes Kind, für das der entsprechende Antrag bewilligt wurde, fließen laut dem Familienportal des Familienministeriums seit 2025 monatlich 255 Euro. Für vier Kinder gibt es also insgesamt 1000 Euro.

    Die einstige Staffelung gehört also der Vergangenheit an. Bis Ende des Jahres 2022 betrug das Kindergeld für das erste und das zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind gab es 225 Euro. Erst ab dem vierten Kind flossen für jeden weiteren Nachwuchs 250 Euro im Monat.

    Übrigens: Das Ampel-Projekt zur Einführung einer Kindergrundsicherung ist nach dem Aus der Koalition wohl vom Tisch.

    Wem steht Kindergeld zu?

    Kindergeld bekommen nach Informationen des Familienportals deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben oder die im Ausland leben. Auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sind unter bestimmten Bedingungen bezugsberechtigt. Dabei gilt, dass Eltern oder Adoptiveltern in den Genuss von Kindergeld kommen können. Unter bestimmten Voraussetzungen geht die Leistung an Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister oder Großeltern.

    Übrigens: Es gibt noch weitere Zuschüsse, die Eltern beantragen können. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob statt des Kindergeldes die Freibeträge für Kinder angewendet werden sollten. In Österreich hängt die Höhe des Kindergeldes von der Anzahl der Kinder und deren Alter ab.

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