Wer ein Kind hat, bekommt im Normalfall Geld von der Familienkasse. Doch das ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wer Anspruch darauf hat und wie der Antrag gestellt werden muss, lesen Sie in diesem Artikel.
Kindergeld beantragen: Voraussetzungen
Auf der Website der Familienkasse sind die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug aufgelistet. So muss das Kind, für das das Kindergeld beantragt wird, unter 18 Jahre alt sein. Wer bestimmte Kriterien erfüllt, kann jedoch auch für sein volljähriges Kind weiter Kindergeld beziehen.
Außerdem muss das Kind in Deutschland oder in einem anderen EWR-Staat (EU-Staaten sowie Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen) leben, heißt es auf dem offiziellen Familienportal des Bundes. Wenn aus einem anderen Land vergleichbare Leistungen bezogen werden, wird kein Kindergeld in Deutschland bewilligt.
Übrigens: Wann genau das Kindergeld auf ihrem Konto landet, hängt von der jeweiligen Endziffer der Kindergeldnummer ab. Denn diese bestimmt den Auszahlungstermin.
Bis wann muss man Kindergeld beantragen?
Kindergeld wird in der Regel mit der Geburt des Kindes beantragt. Wichtig: Das Kindergeld wird nur an eine Person ausbezahlt. Diese wird durch die "Berechtigten-Bestimmung" von den Eltern oder den Sorgeberechtigten bestimmt.
Wer den Antrag nicht gleich stellt, aber dennoch Anspruch auf das Kindergeld hat, braucht sich keine Sorgen machen. Der Kindergeldantrag kann bis zu sechs Monate rückwirkend gestellt werden.
Übrigens: Kindergeld ist nicht das gleiche wie Kinderzuschlag – den bekommen nämlich nur bestimmte Familien. Manchmal kann sich für Familien auch statt Kindergeld der Kinderfreibetrag lohnen, doch das betrifft Familien ab einem bestimmten Einkommen.
Wie kann ich Kindergeld beantragen?
Das Kindergeld wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss proaktiv beantragt werden. Für Eltern oder Sorgeberechtigte, die zur Geburt des Kindes die Leistung beantragen möchten, hat die Familienkasse ein Online-Formular zur Verfügung gestellt.
Wer ein Elster-Zertifikat für die Steuererklärung hat, kann den Antrag dann online direkt einreichen. Alle anderen müssen den Antrag ausdrucken, unterschreiben und an die Familienkasse bei der zuständigen Agentur für Arbeit schicken.
Wie das offizielle Familienportal des Bundes schreibt, müssen sowohl die Steueridentifikationsnummer des Antragstellenden als auch des Kindes im Antrag enthalten sein.