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Kindergeld-Betrug: So viele Fälle soll es jedes Jahr geben

Scheinvaterschaft

Kindergeld-Betrug: So viele Fälle soll es jedes Jahr geben

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    Die Bundesregierung will gegen Betrug beim Kindergeld vorgehen.
    Die Bundesregierung will gegen Betrug beim Kindergeld vorgehen. Foto: Hannes Albert, dpa (Symbolbild)

    Jedes Jahr soll es beim Kindergeld laut Bundesministerien Zehntausende Betrugsfälle geben. Das hat den Haushalt ziemlich belastet. Nun arbeitet die Bundesregierung gegen diesen Betrug. Aber wie konnte das überhaupt funktionieren und was wird sich nun ändern?

    Kindergeld-Betrug: Wie funktionierte er?

    Immer wieder soll es zu sogenannten „missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen“ kommen. Aber was bedeutet das eigentlich? Laut Mediendienst Integration redet man dann von einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung oder einer Scheinvaterschaft, wenn ein deutscher Staatsangehöriger ein ausländisches Kind als sein Kind anerkennt, ohne biologisch mit ihm verwandt zu sein. So erhalten die Kinder und ihre Mütter einen Aufenthaltstitel. Die Sozialleistungen, die mit einer Vaterschaft einhergehen, zum Beispiel das Kindergeld, erhalte dann meistens der „Vater“.

    Wie viel Geld der Staat jährlich durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verliert, ist nicht klar, erklärt ein Sprecher des Bundesjustizministerium (BMJ) auf Anfrage. Fachleute gingen aber davon aus, „dass missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen den Staat in erheblichem Umfang finanziell belasten“, schreibt das BMJ weiter. Auch wie viele Fälle dieses Sozialbetrugs es gibt, lässt sich wegen fehlender Kontrollverfahren nicht genau sagen. Das Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium schätzen die Zahl aber auf 65.000 mögliche Betrugsfälle pro Jahr. Ein neues Gesetz soll nun dafür sorgen, dass so etwas zukünftig nicht mehr möglich ist.

    Neuer Gesetzesentwurf gegen Kindergeld-Betrug

    Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll es nicht mehr möglich sein, dass Männer missbräuchlich Vaterschaften anerkennen. Laut einem Informationspapier des BMJ soll es bei einer Vaterschaftsanerkennung mit Auslandsbezug nur dann kommen können, wenn die Ausländerbehörde dem zustimme. Die Ausländerbehörde hat zudem die Möglichkeit, diese Zustimmung wieder zu entziehen, sollte es später feststellen, dass doch ein möglicher Betrug vorliegt.

    Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren. Der Bundestag muss das Gesetz also noch offiziell beschließen, damit es in Kraft treten kann.

    Übrigens: 2025 soll es zu einer Erhöhung des Kindergeldes kommen. Und auch die neue Kindergrundsicherung soll einige Vorteile mit sich bringen.

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