Mit dem Kindergeld, Elterngeld und weiteren Unterstützungen hilft der deutsche Staat Eltern und Familien finanziell weiter – keine Frage. Doch zugegebenermaßen kann schnell der Überblick im Dokumenten-Dschungel verloren gehen. Nicht verwunderlich ist daher die Frage, noch weit bevor das erste Kindergeld dann auf dem Konto eingeht, wie es dazu kommt. Wie funktioniert der Antrag und muss man Kindergeld weiter beantragen?
Wie funktioniert der Kindergeldantrag?
255 Euro gibt es laut Bundesfamilienministerium aktuell pro Kind. Entsprechend lässt sich hochrechnen, wie viel Kindergeld es demnach je nach Anzahl an Kindern in der Familie gibt. Die weitere gute Nachricht vorweg: Der Antrag auf Kindergeld muss pro Kind in der Regel nur einmal gestellt werden.
Wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt, warten Eltern dafür idealerweise das automatische Begrüßungsschreiben der Familienkasse ab. Dieses folge wenige Tage, nachdem das Neugeborene seinen ersten Brief erhalten hat: mit der steuerlichen Identifikationsnummer. Mit dem Zugangscode aus dem Familienkassenbrief geht der Vorteil einher, dass bereits einige Felder des Antrags vorausgefüllt sind. Der ausgefüllte Antrag wird dann geprüft und gegebenenfalls bewilligt und das Kindergeld fortan monatlich ausgezahlt.
Muss Kindergeld weiter beantragt werden?
Ist der Kindergeldantrag einmal bewilligt, muss kein weiterer Antrag gestellt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt und spricht nichts dagegen, wird das Kindergeld automatisch überwiesen, teilt das Familienportal des Bundes mit. Und das normalerweise beginnend im Monat der Geburt des Kindes.
Übrigens: Es kann durchaus vorkommen, dass der Antrag auf Kindergeld abgelehnt wird. Die Gründe dafür sind ganz unterschiedlich.
Kindergeld: Welche Rechte und Pflichten gibt es?
Ist der Antrag erst einmal bewilligt, müssen sich Eltern nicht weiter groß drum kümmern – außer es ergibt sich in relevanten Lebensbereichen eine Änderung. Denn es gibt wichtige Mitteilungspflichten, die Eltern unbedingt beachten sollten. So müssen neue Umstände, betont die Bundesagentur für Arbeit, der Familienkasse direkt mitgeteilt werden, etwa wenn sich der Familienstand ändert oder das Kind seine Ausbildung beendet. Mit dem 18. Jahr endet die Auszahlung für gewöhnlich, selten gibt es Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus.
Übrigens: Rund 40 Prozent des Kindergeldes, welches ins Ausland überwiesen wird, landen auf Konten des deutschen Nachbarlands Polen.
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