Mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag unterstützt der Staat Familien finanziell beim Großziehen der Kinder. Denn dabei müssen Eltern große Kosten bewältigen: von Essen über Kleidern bis hin zu Büchern und Freizeitbeschäftigungen. Vor allem Familien ohne großes Einkommen kann das sehr belasten. Was Sie über Kindergeld und Kinderzuschlag wissen sollten, und wann Familien die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag im März 2025 erwarten können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Kindergeld und Kinderzuschlag für März 2025: Wissenswertes zu den Leistungen
Kindergeld und Kinderzuschlag sind unterschiedliche Leistungen und richten sich nicht einfach an dieselben Familien. Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ganz unabhängig vom Einkommen, wie das Bundesfamilienministerium erklärt. Der Betrag des Kindergeldes wurde zum Jahresbeginn 2025 erhöht. Seitdem erhalten Eltern pro Kind 255 Euro - monatlich. Das Kindergeld wird bis zur Volljährigkeit ausbezahlt. In einigen Fällen wird es aber auch über den 18. Geburtstag hinaus gezahlt.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Unterstützung, die nicht ganz so vielen Familien zusteht. Er richtet sich an einkommensschwache Familien und muss von diesen extra beantragt werden. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt, die beiden Leistungen summieren sich dann also.
Im Gegensatz zum Kindergeld, dessen Höhe pro Kind immer gleich ist, wird der Kinderzuschlag individuell berechnet - unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Seit 2025 gibt es maximal 297 Euro pro Kind. Und: Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind im Haushalt einzeln berechnet, für sechs Monate bewilligt und muss danach immer wieder neu beantragt werden.
Kindergeld und Kinderzuschlag: Wovon hängt der Auszahlungstermin für März 2025 ab?
Sowohl Kindergeld als auch Kinderzuschlag werden für berechtigte Familien monatlich ausbezahlt, und das gleichzeitig, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Aber die Auszahlungstermine sind dabei nicht für alle Familien gleich: Sie hängen von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Diese Nummer besteht aus elf Ziffern und steht in der Mitteilung der Familienkasse oder aber auf dem Kontoauszug bei einer vorherigen Überweisung.
Die Kindergeldnummer ist immer im selben Schema aufgebaut, erklärt die Bundesagentur für Arbeit: Die Kindergeldnummer im Stil xxxFKxxxxxX, wobei die letzte Ziffer die sogenannte Endziffer ist. Eine Kindergeldnummer im Stil xxxFKxxxxx1 hat also die Endziffer 1.
Kindergeld und Kinderzuschlag: Auszahlungstermine für März 2025
Das sind die Auszahlungstermine für den Kinderzuschlag im März 2025:
- 5. März bei Endziffer 0
- 6. März bei Endziffer 1
- 7. März bei Endziffer 2
- 10. März bei Endziffer 3
- 12. März bei Endziffer 4
- 13. März bei Endziffer 5
- 14. März bei Endziffer 6
- 17. März bei Endziffer 7
- 18. März bei Endziffer 8
- 20. März bei Endziffer 9
Vorsicht: Die genauen Daten unterscheiden sich von den Auszahlungsterminen der anderen Monate.
Übrigens: Wenn bei der Auszahlung offenbar was schiefgelaufen ist und trotz Antrag bei der Familienkasse einfach kein Kindergeld auf dem Konto landet, sollten Sie aktiv werden.
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