Wer ein Kind bekommt, merkt schnell, dass die Kosten für den neuen Erdenbürger nicht zu unterschätzen sind. Um Familien zu unterstützen, gibt es in Deutschland daher das Kindergeld. Kindergeld können alle Familien unabhängig vom Einkommen erhalten, allerdings profitieren am meisten Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen von der monatlichen Zahlung. Elternpaare mit höherem Einkommen bringt hingegen der Kinderfreibetrag, der bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden kann, mehr Geld ein. Neben der Höhe des Kindergeldes beschäftigen sich werdende und junge Eltern aber auch mit der Frage, wie sie das Kindergeld beantragen können und vor allem, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten wird.
Während diese Frage bei zusammenlebenden Eltern eher eine untergeordnete Rolle spielen dürfte, sieht die Sache bei getrennt lebenden Elternteilen schon anders aus. Wie die Regelungen diesbezüglich sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Kindergeld: Welcher Elternteil bekommt das Geld?
Leben die Eltern eines Kindes zusammen, ist die Frage, auf wessen Konto das Kindergeld monatlich überwiesen wird, recht einfach zu beantworten. Das Familienportal des Bundes schreibt hierzu: „Wenn Sie mit dem anderen Elternteil und Ihren Kindern zusammen leben, dann können Sie selbst festlegen, welcher Elternteil das Kindergeld für Ihre Kinder erhalten soll.“ Dies geschieht meist bei dem Antrag auf Kindergeld, bei dem angegeben werden kann, welchem Elternteil das Kindergeld überwiesen werden soll. Das Bundesfamilienministerium führt auf seiner Website weiter zu diesem Thema aus: „Dies geht auch dann, wenn einer von Ihnen kein leiblicher Elternteil ist, Sie aber verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.“ Die Eltern entscheiden also in diesem Fall komplett selbst, wer die monatlichen Zahlungen für das Kind erhält.
Anders verhält es sich allerdings, wenn die Eltern getrennt leben. Weil Kindergeld immer nur einem Elternteil ausgezahlt werden kann, kommt es hier häufiger zu Konflikten. Allerdings sind die Regelungen dem Familienportal des Bundes zufolge eindeutig. Demnach erhält bei getrennt lebenden Eltern der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Ist der andere Elternteil unterhaltspflichtig, reduziert sich der Unterhalt automatisch um die Hälfte des Kindergeldbetrags – Stand 2025 wären dies also 125,50 Euro monatlich, weil der Kindergeld-Betrag pro Kind bei 255 Euro liegt.
Wer bekommt das Kindergeld, wenn Unterhalt im Spiel ist?
Etwas kniffliger wird es, wenn das Kind oder die Kinder weder bei dem einen noch bei dem anderen Elternteil leben. Dann wird dem Familienportal zufolge überprüft, welcher Elternteil den höheren Unterhalt zahlt. Dieser Elternteil erhält dann automatisch auch das Kindergeld.
Wenn das Kind keinen Unterhalt erhält oder beide Elternteile den gleichen Betrag zahlen, ist Kommunikation der Schlüssel zur Lösung. Hier müssten dann die Eltern selbst vereinbaren, wer das Kindergeld bekommt.
Übrigens: Für das Jahr 2025 ist inzwischen auch schon eine Kindergeld-Erhöhung geplant. Demnach soll das Kindergeld dann auf 255 Euro im Monat steigen - also fünf Euro mehr, als es derzeit beträgt.
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