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Kindergeld: Wie kann man es von Mutter auf Vater ummelden

Kindergeld

Kindergeld: Wie kann man es von Mutter auf Vater ummelden

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    Kindergeld wird nur an ein Elternteil ausgezahlt. Nach einer Trennung kann es zu einer Ummeldung kommen.
    Kindergeld wird nur an ein Elternteil ausgezahlt. Nach einer Trennung kann es zu einer Ummeldung kommen. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Kindergeld gehört zu den wichtigsten finanziellen Hilfen für Eltern. Kindergeld wird laut dem Familienportal des Bundes grundsätzlich nur an ein Elternteil ausgezahlt, also entweder an den Vater oder an die Mutter. Wer Kindergeld bezieht, muss spätestens beim Antrag auf Kindergeld an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit festgelegt sein.

    Doch was passiert, wenn es im Laufe der Zeit zu Veränderungen innerhalb der Familie kommt, ein Elternteil beispielsweise auszieht und das Kind mitnimmt? Wie kann man es etwa von Mutter auf Vater ummelden?

    Übrigens: So viel Kindergeld bekommen Sie laut einer Tabelle 2025 für jedes Kind.

    Abzweigungsantrag: Kindergeld von Mutter auf Vater ummelden

    Entweder die Mutter oder der Vater können sogenannte kindergeldberechtigte Personen sein. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt hierzu: „Kindergeldberechtigt ist grundsätzlich der von den Eltern bestimmte Elternteil. Leben die Eltern getrennt, so ist der Elternteil kindergeldberechtigt, in dessen Haushalt das Kind lebt.“

    Es kann also vorkommen, dass ein Kind nach der Scheidung im Haushalt des Vaters lebt, der zuvor nicht kindergeldberechtigt war. Um für klare Verhältnisse zu sorgen, sollte in einem solchen Fall das Kindergeld durch einen sogenannten Abzweigungsantrag umgeleitet werden: „Wenn Sie eigentlich das Kindergeld bekommen würden, Ihr Kind aber nicht in Ihrem Haushalt lebt und Sie Ihrem Kind keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld für dieses Kind auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen, man nennt das ‚abzweigen‘, die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt.“ Auch volljährige Kinder können von einem Abzweigungsantrag profitieren. Doch wie stellt man eigentlich einen Änderungsantrag bei der Familienkasse?

    Kindergeld ummelden: Wie funktioniert es?

    Nach Paragraf 68 (Abs. 1) des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist jeder Zahlungsempfänger von Kindergeld dazu verpflichtet, Änderungen in den kindergeldrelevanten Lebensverhältnissen – dazu gehören Trennung und Umzug – unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Durch den sogenannten Änderungsantrag können unter Angabe der Kindergeldnummer und Kontonummer die neue kindergeldberechtigte Person sowie ein Wohnort-Wechsel der Familienkasse durchgegeben werden. Dieser kann schriftlich erfolgen oder über das Online-Formular auf der Webseite der Behörde.

    Übrigens: Neben Kindergeld können Eltern noch weitere Zuschüsse wie Elterngeld oder Mutterschutzleistungen beantragen.

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