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Kinderzuschlag: Kann man sich auch von Kita-Gebühren befreien lassen?

Familie

Kinderzuschlag: Kann man sich auch von Kita-Gebühren befreien lassen?

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    Unter bestimmten Umständen können Eltern von den Kita-Gebühren befreit werden.
    Unter bestimmten Umständen können Eltern von den Kita-Gebühren befreit werden. Foto: Christoph Soeder, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Familien durften sich in Deutschland zum Jahreswechsel 2024/2025 über etwas mehr Geld in der Kasse freuen. So ist laut dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) nicht nur das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat gestiegen. Auch der Kinderzuschlag wurde erhöht. Letzterer liegt nun bei bis zu 297 Euro pro Monat und Kind (2024: 292 Euro) und soll zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes abdecken.

    Die Leistung richtet sich laut dem BMFSFJ nämlich speziell an Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, aber den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp decken können. Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, haben außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen. Wie das genau geht, lesen Sie hier.

    Übrigens: Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden gleichzeitig ausgezahlt. Der genaue Auszahlungstag hängt dabei von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab. Diese ist für gewöhnlich auf den Briefen der zuständigen Familienkasse zu finden. Daneben steht die Kindergeldnummer aber auch auf dem Kontoauszug.

    Kinderzuschlag und Kita-Gebühren: Wie können Eltern sich befreien lassen?

    Wenn eine Familie den Kinderzuschlag bekommt, kann sie sich laut dem Kinderzuschlag-Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit automatisch von den Gebühren für die Kindertagesstätte befreien lassen. Einen entsprechenden Antrag müssen Eltern dann beim zuständigen Jugendamt stellen. Dabei gilt es laut dem Bayernportal des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales eine bestimmte Frist einzuhalten. Demnach muss der Antrag vor der Aufnahme in die Kita gestellt werden oder sobald die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.

    Wird der Antrag bewilligt, überweist das Jugendamt den Beitrag laut dem Bayernportal direkt an die Kita. In der Regel werden allerdings nur die Betreuungskosten übernommen. Zum Beispiel für die Verpflegungskosten können Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, aber andere Leistungen nutzen.

    Kinderzuschlag und Kita: Welche Leistungen können Eltern noch bekommen?

    Mit dem Kinderzuschlag besteht nicht nur Anspruch auf eine Übernahme der Kita-Gebühren. Betroffene Familien können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe nutzen. Das entlastet Eltern, deren Kinder zur Kita gehen, weiter. Laut dem BMFSFJ zählen nämlich unter anderem folgende Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket:

    • ein- und mehrtägige Ausflüge der Kita werden finanziell gefördert
    • kostenloses Mittagessen in der Kita
    • monatliche Pauschale über 15 Euro für soziale und kulturelle Aktivitäten zum Beispiel im Sportverein oder an der Musikschule

    In vielen Gemeinden und Städten werden laut dem BMFSFJ außerdem zusätzlich Gutscheine oder Ermäßigungen für Familien mit Anspruch auf den Kinderzuschlag angeboten.

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