Mit der Geburt eines Kindes verändert sich im Leben der frisch gebackenen Eltern eine Menge. Neben vielen angenehmen und schönen Veränderungen muss auch eine neue finanzielle Situation angenommen werden, die eine Herausforderung darstellen kann. Die gute Nachricht für alle Eltern: Sie werden in Deutschland vom Staat unterstützt. Neben Kindergeld können viele Eltern auch Elterngeld bekommen.
Die Familienleistung steht allen Eltern zu, muss aber zunächst beantragt werden. Doch wo kann das Elterngeld beantragt werden?
Wo kann der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Ein Antrag auf Elterngeld kann direkt nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Eltern sollten damit nicht zu lange warten, da die Familienleistung laut dem Familienportal des Bundes nicht mehr als drei Monate rückwirkend gezahlt wird.
Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist nicht der Bund, sondern die regionale Elterngeldstelle des jeweiligen Regierungsbezirks. Entscheidend ist der Wohnort des Kindes. Im Familienportal gibt es eine Suchfunktion, durch die die zuständige Stelle schnell gefunden werden kann. Dort müssen Sie lediglich die Postleitzahl eingeben.
Für die Beantragung des Kindergelds müssen Sie den Elterngeld-Antrag ausfüllen und alle relevanten Informationen angeben. Einen Vordruck können Sie entweder im Netz herunterladen, beispielsweise bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familien und Soziales, oder bei der Elterngeldstelle abholen. Auch bei Krankenkassen, in Verwaltungen von Gemeinden und sogar auf Geburtsstationen vieler Krankenhäuser liegt das Formular zum Mitnehmen aus.
Elterngeld kann auch digital beantragt werden
Mittlerweile ist es auch möglich, das Elterngeld online zu beantragen. Im Familienportal ist nachzulesen, dass einige, aber nicht alle, Bundesländer diesen Service bereitstellen. Beim Service ElterngeldDigital hilft ein digitaler Assistent dabei, das Formular auszufüllen. Komplett digital läuft der Prozess jedoch nicht, da der Antrag am Ende ausgedruckt und per Post an die zuständige Elterngeldstelle geschickt werden muss.
Welche Unterlagen dürfen nicht fehlen?
Für den Antrag auf Elterngeld müssen einige Angaben gemacht werden. Wichtig sind zusätzlich vor allem Gehaltsnachweise, da die Höhe des Elterngeldes nach dem Einkommen der Eltern berechnet wird. Laut dem Zentrum Bayern Familie und Soziales sind die folgenden Daten und Unterlagen verpflichtend:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Aktuelle Bankverbindung
- Gehaltsnachweis der letzten zwölf Monate oder letzter vorliegender Einkommenssteuerbescheid
- Steuerliche Identifikationsnummer (Id-Nr) beider Eltern
Das Elterngeld ist rechtswirksam beantragt, sobald der Antrag in der zuständigen Elterngeldstelle eingetroffen ist.
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