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Rente: Kann man Rente beziehen und Vollzeit arbeiten?

Rente

Kann man Rente beziehen und Vollzeit arbeiten?

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    Trotz Rentenalter noch arbeiten? Wer den Job nicht an den Nagel hängen möchte, tut seinen Altersbezügen etwas Gutes.
    Trotz Rentenalter noch arbeiten? Wer den Job nicht an den Nagel hängen möchte, tut seinen Altersbezügen etwas Gutes. Foto: Christin Klose, dpa-tmn/Illustration, dpa (Symbolbild)

    Beim Blick auf die Rente scheiden sich oftmals die Geister. Die einen wollen im Ruhestand die Füße hochlegen, in den Tag hineinleben und nur noch das machen, was ihnen Spaß macht. Die anderen können sich einen Alltag ohne Arbeit nicht vorstellen und oft reicht die Rente zum Leben auch nicht aus. Die Lösung: Arbeiten in der Rente. Aber kann man Rente beziehen und Vollzeit arbeiten?

    Kann man während der Rente arbeiten?

    Vorgezogene Altersrente

    Schon einmal vorweg: Ja, man kann während der Rente arbeiten. Seit dem 1. Januar 2023 sogar soviel wie man möchte, denn bei vorgezogenen Altersrenten ist die Hinzuverdienstgrenze weggefallen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    So können Versicherte den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ganz flexibel gestalten und so Rente und Gehalt nebeneinander beziehen. Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann seine Rente beantragen. Dazu brauchen Versicherte die Rentenversicherungsnummer. Die Beschäftigung muss dafür nicht aufgegeben oder eingeschränkt werden. Das gilt bundeseinheitlich und auch für Altersrenten, die schon vor 2023 begonnen haben.

    Folgende Rentenarten gehören zu den vorgezogenen Altersrenten:

    Wer früher in Rente geht, muss allerdings wissen, dass dann Abschläge drohen und zwar 0,3 Prozent der Rente für jeden Monat, den Versicherte vor der eigentlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen - maximal sind es 14,4 Prozent. Um das auszugleichen, haben Versicherte aber die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten. Dabei handelt es sich um die sogenannte Flexi-Rente.

    Bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters sind Versicherte in ihrer Beschäftigung weiterhin rentenversicherungspflichtig. Das heißt, dass sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Die Beiträge, die sie zwischen dem Beginn der vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters gezahlt haben, wirken sich dann auf die Rente aus, sobald Versicherte das eigentliche Alter für den Renteneintritt erreicht haben.

    Wichtig zu wissen: Wenn Versicherte neben der Rente arbeiten, dann erhöht sich das Einkommen und damit häufig auch die anfallenden Steuern. Daher ist es wichtig, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben. Es gibt allerdings Tipps, wie Rentner dabei Steuern sparen können.

    Renteneintrittsalter erreicht

    Auch wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in Rente gehen will, kann weiterhin arbeiten und unbegrenzt dazuverdienen.

    Das Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr und den Versicherungsjahren ab. Frühestens ist das hierzulande mit 63 Jahren, spätestens mit 67 Jahren möglich. Eine Rente mit 70 droht derzeit nicht. Der Tabelle können Versicherte entnehmen, wann sie in Rente gehen können. Für die Jahrgänge 1959, 1961 und 1963 haben wir das bereits genau ausgerechnet.

    Wenn Versicherte die Regelaltersgrenze erreichen, sind sie grundsätzlich versicherungsfrei, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Sie müssen also keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen, der Arbeitgeber hingegen schon. Diese Beiträge haben dann keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe.

    Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin arbeiten möchten, haben aber die Wahl - nachdem sie das Renteneintrittsalter erreicht haben - ob sie auf die Versicherungsfreizeit verzichten und weiterhin auch eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte. Diese Entscheidung müssten sie ihrem Arbeitgeber mitteilen. Dadurch würde sich dann einmal im Jahr die Rente erhöhen und in diesem Fall zählen die Beiträge des Arbeitgebers wieder mit.

    Unbefristeter Arbeitsvertrag bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze

    Wenn Versicherte mit dem Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen haben, in dem festgelegt war, dass die Beschäftigung mit Erreichen des Renteneintrittsalters endet, dann ist das kein Ausschlusskriterium dafür, dass sie weiterarbeiten können.

    Betroffene können sich auch noch später dazu entscheiden, auch nach Eintritt der Regelaltersgrenze, weiterzuarbeiten. Sie können zusammen mit dem Arbeitgeber laut Deutscher Rentenversicherung einen neuen Befristungszeitraum festlegen und diesen über den Rentenbeginn hinausschieben - wenn nötig, auch mehrfach.

    Kann man seine Rente auch hinauszögern?

    Es gibt auch die Möglichkeit, die Rente hinauszuzögern und noch über die Regelaltersgrenze hinweg zu arbeiten. Der Vorteil: Für jeden weiteren Monat, den Versicherte nach Erreichen des Renteneintrittsalters arbeiten und keine Rente in Anspruch nehmen, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.

    Wer seine Rente also zum Beispiel um ein Jahr hinausschiebt, der bekommt dafür einen Zuschlag von sechs Prozent. Die Rente erhöht sich dann zusätzlich durch die laufenden Beiträge zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen nicht mehr geleistet werden.

    Übrigens: Die Rente wird immer wieder erhöht. Der Rententabelle können Sie entnehmen, wie sich das auf Ihr Konto auswirkt. Wenn Ihnen das Geld im Alter trotzdem nicht reicht, dann können Sie unter Umständen Grundrente bekommen oder Grundsicherung zur Rente beantragen. Außerdem gibt es noch diverse Zuschüsse und einen Härtefallfonds mit bis zu 5000 Euro.

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