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Rente: Kann man Witwenrente bekommen, wenn man wieder geheiratet hat?

Rente

Kann man Witwenrente bekommen, wenn man wieder geheiratet hat?

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    Witwenrente beziehungsweise Witwerrente steht jenen Menschen zu, die ihren Partner durch den Tod verlieren. Aber kann man auch Witwenrente bekommen, wenn man wieder heiratet?
    Witwenrente beziehungsweise Witwerrente steht jenen Menschen zu, die ihren Partner durch den Tod verlieren. Aber kann man auch Witwenrente bekommen, wenn man wieder heiratet? Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

    Wenn ein wichtiger Mensch stirbt, dann bedeutet das für den oder die Hinterbliebenen einen großen Verlust. Damit diese in der schweren Zeit zumindest finanziell unterstützt werden, gibt es die sogenannte Rente wegen Todes. Dazu zählen neben der Witwenrente, die Waisenrente, die Halbwaisenrente und die Erziehungsrente.

    Bei der Witwenrente müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, damit der noch lebende Partner Anspruch auf die Witwenrente hat. So ist zum Beispiel der Familienstand entscheidend. Ob Sie also Witwenrente bekommen, wenn Sie wieder geheiratet haben, erfahren Sie im Artikel.

    Kann man Witwenrente bekommen, wenn man wieder geheiratet hat?

    Grundsätzlich verlieren Witwen oder Witwer, die wieder heiraten, den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    Wenn sie noch einmal heiraten, dann müssen sie daher ihrem jeweiligen Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung unbedingt mitteilen.

    Allerdings können Betroffene noch eine Leistung von der Rentenversicherung erhalten, und zwar die Rentenabfindung. Diese dient der Deutschen Rentenversicherung zufolge als "Starthilfe" für die neue Ehe und beträgt das 24-fache der monatlichen Hinterbliebenenrente. Berechnungsgrundlage ist hierbei die durchschnittliche Rente der letzten zwölf Monate. Die Rentenabfindung wird gezahlt, wenn die neue Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde vorgelegt wurde.

    Außerdem gibt es noch eine Ausnahme von der grundsätzlichen Regelung: Stirbt der neue Ehepartner oder wird die neue Ehe geschieden, hat die Witwe oder der Witwer doch wieder Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Betroffene müssen dann einen neuen Rentenantrag stellen. Allerdings werden eventuelle Witwenrenten oder Unterhaltsansprüche aus der zweiten Ehe angerechnet.

    Übrigens: Bevor die Witwenrente greift, wird die Rente nach dem Tod des Partners noch drei Monate weitergezahlt - das sogenannte Sterbevierteljahr. Voraussetzung ist, dass Paare eine gewisse Zeit lang verheiratet gewesen sind. Wie viel Witwenrente sie bekommen, obwohl sie selbst Rente bekommen, muss im Einzelfall betrachtet werden.

    Eine Alternative zur Witwenrente bietet das sogenannte Rentensplitting. Dann gibt es aber keinen Anspruch mehr auf Hinterbliebenenrente.

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