Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau, bekommt der noch lebende Partner finanzielle Unterstützung in Form der Witwenrente beziehungsweise Witwerrente. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass man nicht erneut geheiratet hat. Tut man das trotzdem, entfällt zwar der Anspruch auf Witwenrente, allerdings können Betroffene eine andere Leistung erhalten: die Rentenabfindung. Wie viel Geld Ihnen damit zusteht, erfahren Sie im Artikel.
Übrigens: Die Witwenrente gehört zur Rente wegen Todes. Dazu zählen außerdem die Waisenrente, die Halbwaisenrente und die Erziehungsrente.
Rentenabfindung: Was ist das?
In der Regel bekommen Witwen oder Witwer, die sich zuvor scheiden ließen, keine Witwenrente. Und auch, wenn diese wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, besteht ab diesem Monat kein Anspruch mehr, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
In diesem Fall gibt es allerdings trotzdem eine finanzielle Spritze in Form der Rentenabfindung. Laut Deutscher Rentenversicherung soll diese als "Starthilfe" für die neue Ehe dienen.
Rentenabfindung: Wie viel Geld bekomme ich?
Wie viel Geld Betroffenen bei der Rentenabfindung zusteht, lässt sich nicht pauschal sagen, da die Höhe von der Hinterbliebenenrente abhängt. Der noch lebende Partner erhält eine Abfindung, die das 24-fache der monatlichen Witwenrente beträgt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Dabei ist die Berechnungsgrundlage die durchschnittliche Rente der letzten zwölf Monate.
Die Rentenabfindung wird ausgezahlt, nachdem die Witwe oder der Witwer die neue Heiratsurkunde beziehungsweise der Lebenspartnerschaftsurkunde vorgelegt hat.
Bei der kleinen Witwenrente wurde die Höhe der Abfindung für Todesfälle ab 1. Januar 2002 an den gekürzten Anspruchszeitraum für den Rentenbezug von maximal 24 Kalendermonaten angepasst. Haben Betroffene beispielsweise für 14 Kalendermonate die kleine Witwenrente erhalten, entspricht die Abfindung auch nur der Höhe des zehnfachen Monatsbetrages der abzufindenden Rente. Der Grund: Ohne die erneute Heirat wären auch nur noch zehn Monate Witwenrente gezahlt worden.
Des Weiteren kann laut Deutscher Rentenversicherung bei der kleinen Witwenrente auch nur dann eine Abfindung in Höhe des 24-fachen der monatlichen Hinterbliebenenrente gezahlt werden, wenn die vorherige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde. Außerdem muss mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren worden sein.
Übrigens: Bevor eine Witwenrente gezahlt wird, gibt es das sogenannte Sterbevierteljahr, in dem die Rente nach dem Tod des Partners noch drei Monate weitergezahlt wird. Dafür müssen Paare allerdings eine gewisse Zeit lang verheiratet gewesen sein. Wie viel Witwenrente Sie bekommen, obwohl Sie selbst Rente bekommen, muss im Einzelfall betrachtet werden.
Eine Alternative zur Witwenrente ist das Rentensplitting. Das Paar muss sich dafür zu Lebzeiten entscheiden. Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gibt es dann nicht mehr.