Die Eltern wollten ihrem Kind und dessen Lebensgefährten etwas Gutes tun und hatten eine mittlere dreistellige Summe mit dem Verwendungszweck „für Weihnachten“ überwiesen. Die Freude bei den beiden Bürgergeld-Beziehern über das geschenkte Geld aber dürfte nicht lange gehalten haben: Das Jobcenter rechnete es als Einkommen an. Nun gab es ein Urteil dazu.
Zu welcher Entscheidung es vor Gericht kam, lesen Sie in diesem Artikel auf www.suedkurier.de: Dürfen Weihnachtsgeschenke auf das Bürgergeld angerechnet werden?
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