Die Steigerwaldbahn, die Bahnlinie zwischen Schweinfurt und Kitzingen-Etwashausen, soll möglichst bald endgültig der Vergangenheit angehören. Dies ist das erklärte Ziel der Bürgermeister aller Anrainergemeinden im Landkreis Schweinfurt. Der einhellige Beschluss wurde bei einem internen Treffen gefasst, zu dem der Sennfelder Bürgermeister Oliver Schulze am 26. Juli nach Sennfeld geladen hatte. Unterdessen wird bereits am südlichen Ende der Strecke in Kitzingen der Abbau der Gleise konkret geplant.
Ziel der Unterredung in Sennfeld sei es gewesen, die Meinung und die Stimmungslage bezüglich der Bahnlinie abzuhören, berichtete Bürgermeister Schulze auf Anfrage dieser Redaktion. Das Ergebnis: Auch die Anrainergemeinden im Landkreis Schweinfurt, die bislang noch keinen Antrag auf Entwidmung der Strecke, die sogenannte „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ gestellt haben, wollen dies nun baldmöglichst tun. Denn: „Praktisch überall stört die Trasse bei der Weiterentwicklung der Gemeinden.“
Neues aus Kitzingen
Zunächst aber erst ein Blick auf den südlichen Streckenteil der Steigerwaldbahn zwischen Gerolzhofen und Etwashausen. Im Landkreis Kitzingen haben, wie berichtet, bereits alle Anrainerkommunen – es sind dies die Städte Prichsenstadt und Kitzingen sowie die Marktgemeinden Kleinlangheim, Großlangheim und Wiesentheid – bei der zuständigen Regierung von Mittelfranken in Ansbach den finalen Antrag auf Entwidmung der Strecke für ihre jeweilige Gemarkung gestellt. „Bezüglich der Freistellungsanträge von Prichsenstadt, Kleinlangheim, Großlangheim und Wiesentheid hat die Regierung von Mittelfranken aber noch keine Entscheidungen getroffen“, teilt deren Pressesprecher Klaus Speckner auf Anfrage mit.
Freistellung für Kitzingen
Anders sieht es mit dem Antrag der Stadt Kitzingen aus. Die Regierung hat mit Bescheid vom 12. Mai 2016 für die Kitzinger Gemarkung die Freistellung erteilt. Dagegen hatte allerdings der Unternehmer Markus Blum, alleiniger Gesellschafter der Projektentwicklerfirma Blumquadrat, die in Etwashausen auf dem ehemaligen US-Gelände den Technologiepark ConneKT errichtet, Klage erhoben. Durch die aufschiebende Wirkung dieser Klageerhebung war der Freistellungsbescheid der Regierung, wie berichtet, zunächst auf Eis gelegt. Blums Klage wurde dann vom Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 24. Oktober 2017 abgewiesen. Blum gab aber nicht auf. Doch sein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde jetzt mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Mai 2018 abgelehnt.
Bescheid ist bestandskräftig
Damit ist der Rechtsweg erschöpft. Das heißt: „Der Freistellungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 12. Mai 2016, betreffend den Freistellungsantrag der Stadt Kitzingen, ist nun bestandskräftig“, fasst Pressesprecher Klaus Speckner die neue Situation entlang der alten Bahntrasse in Kitzingen zusammen. Was dies konkret in der Praxis bedeuten kann, erklärt Speckner so: „Mit der bestandskräftigen Freistellung von Bahnbetriebszwecken unterfällt die betroffene Fläche nicht mehr dem Regime des Eisenbahnrechts, sondern der gemeindlichen Planungshoheit. Die zuständige Gemeinde kann die betroffene Fläche überplanen.“ Und nicht nur das. „Die Bahnanlagen können beseitigt werden, ohne dass es hierzu gesonderter eisenbahnrechtlicher Gestattungen bedürfte.“
Pläne ohne die Bahnlinie
Die Stadt Kitzingen hat also nun freie Hand. Sie plant bereits gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt, möglichst bald die Gleise und die Trasse im Bereich von Etwashausen verschwinden zu lassen. Die Kitzinger Nordtangente soll dort mit einem neuen Kreisverkehr an die Staatsstraße 2272 in Richtung Großlangheim gekoppelt werden, bestätigt der Kitzinger Bauamtsleiter Oliver Graumann am Telefon. Auch der Blum'sche Technologiepark auf dem ehemaligen US-Garnisonsgelände und der „Richthofen Circle“ werden an den neuen Kreisel angeschlossen. Die alte Bahntrasse bis zum Bahnhof Etwashausen, der Gleis-Abzweig zum Technologiepark und die beiden bisherigen ebenerdigen Bahnübergänge über die Staatsstraße 2271 stören da.

Baubeginn für das Großprojekt soll laut Oliver Graumann im Frühjahr 2020 sein. Dies hat zwei Auswirkungen auf die gesamte Steigerwaldbahn: Der Technologiepark ConneKT hat dann keinen Gleisanschluss mehr, der von Markus Blum propagierte Güterverkehr vom ConneKT in Richtung Schweinfurt ist damit praktisch gestorben. Auch die Idee, die Steigerwaldbahn attraktiv zu machen, indem sie für den Personenverkehr an die ICE-Trasse Würzburg-Nürnberg angeschlossen wird – etwa durch einen Lückenschluss per Straßenbahn über die Kitzinger Nordbrücke – kann jetzt zu den Akten gelegt werden.
Gerolzhofen als Vorreiter
Zurück zum nördlichen Streckenabschnitt von Gerolzhofen bis Sennfeld. Bei dem jüngsten Bürgermeistertreffen in Sennfeld hat sich herausgestellt, dass bis auf die Stadt Gerolzhofen noch keine andere Anliegergemeinde im Landkreis Schweinfurt einen Antrag auf Freistellung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht hat. Zum Freistellungsantrag der Stadt Gerolzhofen habe die Regierung noch keine Entscheidung getroffen, teilt Pressesprecher Klaus Speckner mit.
Die anderen Gemeinden wollen nun nachziehen. Mit Ausnahme von Sulzheim und Lülsfeld wurde in der Vergangenheit das Thema Steigerwaldbahn in den verschiedenen Gemeindegremien zwar schon mehrfach besprochen und überall wurden bereits einstimmige oder mehrheitliche Beschlüsse gegen den Fortbestand der Bahnlinie gefasst. Jetzt sollen als letzter Schritt die konkreten Anträge auf Freistellung gestellt werden, berichtet Sennfelds Bürgermeister Oliver Schulze. Man wolle, so der einmütige Wille der beteiligten Bürgermeister, möglichst noch im September entsprechende Beschlüsse in den verschiedenen Gemeinderäten herbeiführen.
Lülsfeld stellt auch Antrag
Die Bürgermeister von Lülsfeld und Sulzheim haben bereits auf die Sennfelder Beschlüsse reagiert. In beiden Gemeinden stand die Entwidmung der Bahnlinie schon am Montagabend auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen. In Lülsfeld erinnerte Bürgermeister Wolfgang Anger daran, dass sich bereits im Juli 2016 die Bürgermeister der Anrainergemeinden einig gewesen seien, dass ein weiterer Betrieb der Strecke nicht sinnvoll sei. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, die Entwidmung der Strecke für die Lülsfelder Gemarkung zu beantragen.
Etwas anders stellte sich die Situation am Montagabend im Sulzheimer Gemeinderat dar. Dort wollte man sich noch nicht zum Antrag auf Freistellung durchringen und man vertagte das Thema. Zum einen gab es bei vielen Gemeinderäten offenbar Informationsdefizite bezüglich der aktuellen Situation entlang der Strecke und zum Stand der Dinge in den Nachbargemeinden. Zum anderen hielt Elke Öchsner ein flammendes Plädoyer für den Bestand der Strecke und listete dabei die bekannten Argumente der Bahnbefürworter und von Bündnis 90/Die Grünen auf.
Nach der Stilllegung kommt die „Entwidmung“ Was bedeutet die „Entwidmung“ einer Bahnlinie? Gemeint ist die in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes geregelte „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“. Wird eine Eisenbahnlinie neu gebaut, ist dafür ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren nötig. Ist dieses erfolgreich, erfolgt die Inbetriebnahme der Strecke. Soll die Strecke wieder verschwinden, etwa weil sie nicht mehr benötigt wird, kommt es erst zur Stilllegung der Trasse (dies ist bei der Steigerwaldbahn auf der kompletten Strecke bereits erfolgt) und im finalen Schritt dann zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken (dies ist bereits in der Kitzinger Gemarkung erfolgt). Das Planfeststellungsverfahren ist also die Geburt einer Strecke, die Freistellung oder umgangssprachlich „Entwidmung“ ist der rechtliche Tod der Strecke. Dies bedeutet auch: Solange die Freistellung von Bahnbetriebszwecken noch nicht erfolgt ist, wäre die Wiederinbetriebnahme auf der alten Trasse rechtlich recht unproblematisch, denn die Stilllegung kann durch eine Wiederinbetriebnahme beseitigt werden. Ganz anders sieht es aber aus, wenn eine Freistellung erfolgt ist. Will man dann eine Reaktivierung der Strecke erreichen, braucht man wie bei einem kompletten Neubau wieder ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren, bei dem dann aber auch die neu hinzugekommenen Belange der Anliegergemeinden berücksichtigt werden müssen. Ein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens dürfte dadurch schwierig bis unmöglich werden. Zuständig für die Freistellung ist die Regierung von Mittelfranken. Den Antrag auf Freistellung können Gemeinden stellen, auf deren Gebiet sich das Bahngrundstück befindet. Voraussetzung für die Freistellung ist laut Eisenbahngesetz, dass „kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist“.
Von der Einstellung des Verkehrs bis zur Stilllegung Der Personenverkehr im südlichen Teil der Steigerwaldbahn zwischen Etwashausen und Gerolzhofen wurde bereits am 31. Mai 1981 aus wirtschaftlichen Gründen auf Busverkehr umgestellt. Ende Mai 1987 fuhr dann auch der letzte planmäßige Personenzug zwischen Gerolzhofen und Schweinfurt. Bis zum 31. Dezember 2001 gab es auf der Strecke noch Güterverkehr, danach war auch damit Schluss. Gelegentlich waren noch Sonderzüge unterwegs, insbesondere nutzte die US-Army das Gleis für Militärtransporte. Auch die Bundeswehr ließ schweres Gerät über die Schiene nach Gerolzhofen liefern, das dann in das Instandsetzungsbataillon in der Garnison Volkach weitertransportiert wurde. Die Bayerische Regionaleisenbahn (BRE), eine Tochtergesellschaft der Deutschen Regionaleisenbahn, übernahm die Strecke von Etwashausen bis Gochsheim im Mai 2005 als Pächterin. Der Streckenabschnitt zwischen Gochsheim und Sennfeld wurde weiterhin von der DB Netz betrieben. Die BRE sieht sich zwar selbst als ein Unternehmen, dessen vorrangiges Ziel es ist, die Stilllegung und anschließende Entwidmung von Bahnstrecken in der Fläche zu verhindern. Bei der Steigerwaldbahn war davon aber wenig zu spüren. Die Strecke verwahrloste. Zum 10. Juli 2014 wurde der Abschnitt Etwashausen – Gochsheim auf Antrag der BRE vom Bayerischen Innenministerium stillgelegt. Und die BRE gab den Streckenteil an die DB Netz zurück. Im April 2015 schrieb die DB Netz auch den kleinen Streckenabschnitt von Gochsheim bis Sennfeld aus. Es gab zunächst drei Interessenten: die BRE, ein Konsortium von Steigerwaldbahn Betriebsgesellschaft mbH aus Wiesentheid-Feuerbach mit der Blumquadrat GmbH aus Kitzingen sowie die RegioInfra GmbH & Co. KG (ein Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen aus Ostdeutschland). Doch eine Einigung für den Kauf der Strecke kam nicht zustande. Die BRE zog laut Eisenbahn-Bundesamt ihr Übernahmeinteresse wieder zurück, die RegioInfra GmbH rührte sich nicht mehr und mit dem Konsortium von Blum/Steigerwaldbahn konnte keine Einigung über den Preis erzielt werden. Das Eisenbahn-Bundesamt erteilte deshalb mit Schreiben vom 25. April 2016 (im Internet nachzulesen) die Genehmigung, auch den Abschnitt Sennfeld – Gochsheim stillzulegen. Das Bayerische Innenministerium stimmte dem zu. Damit war die komplette Strecke von Sennfeld bis nach Etwashausen stillgelegt.